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SchaumwZwStV 2010 § 37 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten (Law)
...rloren gegangen, hat der Beförderer dies dem Hauptzollamt unverzüglich anzuzeigen und durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. (3) Die Steueranmeldung nach § 22 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes ...
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SchaumwZwStV 2010 § 42 Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs durch einen anderen Mitgliedstaat (Law)
...rleichtertes Verfahren unter Verzicht auf das vereinfachte Begleitdokument zulassen. Das zuständige Hauptzollamt schreibt das Verfahren vor und erteilt unter Widerrufsvorbehalt eine Erlaubnis. Eine Au...
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SchaumwZwStV 2010 § 50 Verfahren für die Beförderung von Wein in andere, aus anderen und über andere Mitgliedstaaten (Law)
...rlager, 2. an den Betrieb eines registrierten Empfängers oder 3. zu einem Begüns...
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SchaumwZwStV 2010 § 40 Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten (Law)
...rlängern. Außerdem kann es in Einzelfällen die Steuer unverzüglich erlassen, erstatten oder vergüten. (6) Hat der Entlastungsberechtigte den Schaumwein unter Versteuerung seinem Steuerlager ...
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SchaumwZwStV 2010 § 51 Beförderung von Wein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere und aus anderen Mitgliedstaaten (Law)
...rlangen des Hauptzollamts den Wein unverändert vorzuführen. (3) Weinversandhändler mit Sitz im Steuergebiet haben die Anzeige nach § 32 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 7 des ...