-
GewStG § 7a Sonderregelung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Organgesellschaft (Law)
...alten, sind § 15 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 bis 4 des Körperschaftsteuergesetzes und § 8 Nummer 1 und 5 sowie § 9 Nummer 2a, 7 und 8 bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Organgesellschaft entsprechen...
-
RStruktFG § 7a Ausgleichsbeitrag im Rahmen des Instruments der Gläubigerbeteiligung (Law)
...als der betroffenen CRR-Wertpapierfirma unter Einzelaufsicht zu erwerben und dieses in dem von § 96 Absatz 1 Nummer 2 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes verlangten Umfang zu rekapitalisieren. ...
-
SGB 11 § 7a Pflegeberatung (Law)
...alifiziertes Personal ein, insbesondere Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter mit der jeweils erforderlichen Zusatzqualifikation. Der Spitzenverband Bund der Pflegek...
-
SGB 2 § 7a Altersgrenze (Law)
...Altersgrenze mit Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, wird die Altersgrenze wie folgt angehoben: ...
-
BImSchV 10 2010 Anlage 7a (zu § 13 Absatz 1 Nummer 7) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1859) ...
-
LuftPersVDV 2 Anlage 7A Lehrplan für die theoretische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Freiballonführer (Law)
...allon - Verhalten des prallen und unprallen Gasballons - Normalhöhe, Prallhöhe ...
-
WeinV 1995 (XXXX) §§ 6 bis 7a (weggefallen) (Law)
-
AEntG 2009 § 7a Rechtsverordnung für die Fälle des § 4 Absatz 2 (Law)
...ales durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrages auf alle unter seinen Geltungsbereich fallenden und nicht an ihn gebundenen Arbeitgeb...
-
EnergieStV § 83 Antrag auf Erlaubnis als Erdgasverwender oder als Erdgasverteiler (Law)
...als Verwender nach § 44 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes und die Erlaubnis als Verteiler nach § 44 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes sind, soweit sie nicht allgemein erteilt sind (§ 84a), bei dem für den Verwe...
-
FRG Anlage 14 (Law)
...alt: nicht darstellbare Tabelle, Fundstelle BGBl Teil III 824-2, S. 20)
-
ScheckG Art 14 (Law)
(1) Der auf eine bestimmte Person zahlbar gestellte Scheck mit oder ohne den ausdrücklichen Vermerk "an Order" kann durch Indossament übertragen werden. (2) Der auf eine bestimmte ...
-
WG Art 14 (Law)
...alle Rechte aus dem Wechsel. (2) Ist es ein Blankoindossament, so kann der Inhaber 1. das Indossament mit seinem Namen...
-
Grundgesetz Artikel 14 (Law)
...alt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig...
-
AltPflG § 14 (Law)
...alb der letzten drei Monate des Ausbildungsverhältnisses für die Zeit nach dessen Beendigung ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingeht. (2) Nichtig ist auch eine Verein...
-
BBauG § 14 Veränderungssperre (Law)
(1) Ist ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst, kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre mit dem Inhalt b...
-
AtVfV § 14 Sachprüfung (Law)
Die Prüfung durch die Genehmigungsbehörde erstreckt sich außer auf die Genehmigungsvoraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Atomgesetzes auch auf die Beachtung der übrigen das Vorhaben betreffenden öffentli...
-
BEG § 14 (Law)
Der Anspruch auf Entschädigung kann abgetreten, verpfändet oder gepfändet werden. Die Abtretung, Verpfändung oder Pfändung ist nur mit Genehmigung der Entschädigungsbehörde zulässig.
-
BetrVG § 14 Wahlvorschriften (Law)
...all genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer. (5) Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten unterzeichnet sein.
-
BGB § 14 Unternehmer (Law)
(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer ge...
-
BLG § 14 (Law)
...als bindendes Vertragsangebot des Leistungspflichtigen. Eine Annahme des Angebots hat der Leistungsempfänger dem Leistungspflichtigen gegenüber unverzüglich zu erklären.