-
StVollzG § 91 Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen (Law)
(1) Besondere Sicherungsmaßnahmen ordnet der Anstaltsleiter an. Bei Gefahr im Verzug können auch andere Bedienstete der Anstalt diese Maßnahmen vorläufig anordnen. Die Entscheidung des Anstaltsleiters...
-
BRAO (XXXX) §§ 90 und 91 (weggefallen) (Law)
-
BinSchPRG (XXXX) §§ 79 bis 91 (weggefallen) (Law)
-
MontanMitbestGErgGWO 2005 § 91 Abstimmung über die Art der Wahl (Law)
Die Arbeitnehmer der Seebetriebe nehmen an einer Abstimmung darüber, ob die Wahl durch Delegierte oder unmittelbar erfolgen soll, nicht teil und bleiben für die Errechnung der für die Antragstellung u...
-
SGB 10 § 91 Erstattung von Aufwendungen (Law)
(1) Erbringt ein Beauftragter Sozialleistungen für einen Auftraggeber, ist dieser zur Erstattung verpflichtet. Sach- und Dienstleistungen sind in Geld zu erstatten. Eine Erstattungspflicht besteht nic...
-
SGB 9 § 91 Außerordentliche Kündigung (Law)
...86 auch bei außerordentlicher Kündigung, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt. (2) Die Zustimmung zur Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen beantragt ...
-
SVWO 1997 § 91 Aufbewahrung der Wahlunterlagen (Law)
Die Wahlunterlagen werden bis zum Ablauf der Amtsdauer der gewählten Organe aufbewahrt. Die Wahlausweise, Stimmzettel, Stimmzettelumschläge und Wahlbriefumschläge können jedoch bereits zwei Monate nac...
-
BHO § 91 Prüfung bei Stellen außerhalb der Bundesverwaltung (Law)
(1) Der Bundesrechnungshof ist vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelung berechtigt, bei Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zu prüfen, wenn sie 1. ...
-
BWO 1985 § 91 Stadtstaatklausel (Law)
In den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg bestimmt der Senat, welche Stellen die Aufgaben wahrnehmen, die im Gesetz und in dieser Verordnung der Gemeindebehörde übertragen sind.
-
LuftVZO § 91 Antrag auf Erteilung der Erlaubnis (Law)
(1) Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist spätestens zwei volle Werktage vor Beginn des beabsichtigten Ausflugs bei der Erlaubnisbehörde zu stellen. Bei der Berechnung der Frist gilt der Sonnaben...
-
MitbestGWO 1 2002 § 91 Ersatzmitglieder (Law)
Für die Abberufung von Ersatzmitgliedern (§ 23 Abs. 4 des Gesetzes) sind die Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
-
MitbestGWO 2 2002 § 91 Anzuwendende Vorschriften (Law)
(1) Liegt ein gültiger Antrag vor, so stellt der Unternehmenswahlvorstand fest, ob das Aufsichtsratsmitglied, dessen Abberufung beantragt ist, in unmittelbarer Wahl oder durch Delegierte gewählt worde...
-
SG § 91 Personalvertretung der Beamten, Angestellten und Arbeiter (Law)
...8 Abs. 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes zu verfahren. (4) § 78 Abs. 1 Nr. 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes findet bei der Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegun...
-
OWiG 1968 § 91 Vollstreckung der gerichtlichen Bußgeldentscheidung (Law)
...82 Abs. 1, § 83 Abs. 2 sowie die §§ 84 und 85 Abs. 5 des Jugendgerichtsgesetzes sinngemäß.
-
WDO 2002 § 91 Ergänzende Vorschriften (Law)
(1) Zur Ergänzung der Vorschriften dieses Gesetzes über das gerichtliche Disziplinarverfahren sind die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes, insbesondere über Sitzungspolizei, Gerichtssprache,...
-
VVG 2008 § 91 Verzinsung der Entschädigung (Law)
Die vom Versicherer zu zahlende Entschädigung ist nach Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles für das Jahr mit 4 Prozent zu verzinsen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund ...
-
BauWiAusbV 1999 § 91 Berichtsheft (Law)
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Beri...
-
AufenthG 2004 § 91 Speicherung und Löschung personenbezogener Daten (Law)
...87 Abs. 1, die für eine anstehende ausländerrechtliche Entscheidung unerheblich sind und voraussichtlich auch für eine spätere ausländerrechtliche Entscheidung nicht erheblich werden können, sind unve...
-
BBiG 2005 § 91 Organe (Law)
Die Organe des Bundesinstituts für Berufsbildung sind: 1. der Hauptausschuss, 2. ...
-
BeamtVG § 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren (Law)
...8, 62 und 65 finden Anwendung; hierbei gelten die Bezüge der entpflichteten Professoren als Ruhegehalt, die Empfänger als Ruhestandsbeamte. § 65 gilt nicht für entpflichtete Hochschullehrer, die die A...