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WG Art 21 (Law)
Der Wechsel kann von dem Inhaber oder von jedem, der den Wechsel auch nur in Händen hat, bis zum Verfall dem Bezogenen an seinem Wohnort zur Annahme vorgelegt werden.
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Grundgesetz Artikel 21 (Law)
Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwend...
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BeamtVG § 21 Witwenabfindung (Law)
(1) Eine Witwe, die Anspruch auf Witwengeld oder auf einen Unterhaltsbeitrag hat, erhält im Falle einer Heirat eine Witwenabfindung. (2) Die Witwenabfindung beträgt das Vierundzwanzigfache d...
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ApoG § 21 (Law)
(1) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates eine Apothekenbetriebsordnung zu erlassen, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Apotheke...
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BinSchEO § 21 Eichzeichen (Law)
(1) Als Nachweis der Eichung wird dem Schiff ein Eichzeichen gegeben. (2) Das Eichzeichen besteht aus den Kennbuchstaben des Schiffseichamtes und der Nummer des Eichscheins. (3) Da...
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EBPV § 21 Prüfungszeugnis (Law)
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält hierüber ein Zeugnis, das von der zuständigen Aufsichtsbehörde auszustellen und vom Prüfungsleiter zu unterschreiben ist. In dem Zeugnis sind Vorname und Familien...
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ChemG § 21 Überwachung (Law)
(1) Die zuständigen Landesbehörden haben die Durchführung dieses Gesetzes und der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen zu überwachen, soweit dieses Gesetz keine andere Regelung trifft. ...
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GarBBAnO § 21 Prüfungen (Law)
(1) Folgende Anlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme der Garage, nach einer wesentlichen Änderung sowie mindestens alle 3 Jahre durch einen anerkannten Sachverständigen auf ihre Wirk...
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FlurbG § 21 (Law)
(1) Die Teilnehmergemeinschaft hat einen aus mehreren Mitgliedern bestehenden Vorstand. Die Flurbereinigungsbehörde bestimmt die Zahl der Mitglieder. (2) Die Flurbereinigungsbehörde lädt die...
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FPersV § 21 Ordnungswidrigkeiten (Law)
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Fahrpersonalgesetzes handelt, wer als Unternehmer vorsätzlich oder fahrlässig 1. ...
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GVG § 21 (Law)
Die §§ 18 bis 20 stehen der Erledigung eines Ersuchens um Überstellung und Rechtshilfe eines internationalen Strafgerichtshofes, der durch einen für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Rechts...
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HaldeRlAnO § 21 (Law)
(1) Werden an Halden und Restlöchern Anzeichen erkannt, die auf eine von diesen für die öffentliche Sicherheit oder die Volkswirtschaft ausgehende Gefahr hinweisen, sind neben den im § 20 Abs. 1 genan...
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HeimG § 21 Ordnungswidrigkeiten (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 12 Abs. 1 Satz 2 eine Anzeige nicht, nicht richtig ode...
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KflDiAusbV § 21 Abschlussprüfung (Law)
(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 3 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildu...
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IfSG § 21 Impfstoffe (Law)
Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17 Abs. 4 des Soldatengesetzes dürf...
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SchKiSpV § 21 (Law)
Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik sichert die Abrechnung der geplanten Kennziffern für die Schüler- und Kinderspeisung und gewährleistet die staatliche Berichterstattung zu Sc...
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SchRegDV § 21 (Law)
Der Beschluß, durch den eine Eintragung abgelehnt wird, ist, auch soweit § 28 der Schiffsregisterordnung nicht Platz greift, mit Gründen zu versehen.
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VerkStatG § 21 Schienenverkehrsunfallstatistik (Law)
Die Erhebung nach § 1 Nr. 11 in Verbindung mit § 16 Abs. 4 erfasst jährlich für Verkehrsunfälle auf Schienenstrecken des öffentlichen Verkehrs, an denen mindestens ein bewegtes - beim Zus...
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VersammlG § 21 (Law)
Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen ve...
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WehrPflG § 21 Einberufung (Law)
(1) Ungediente Wehrpflichtige werden von den Kreiswehrersatzämtern in Ausführung des Musterungsbescheides zum Wehrdienst einberufen. Ort und Zeitpunkt des Diensteintritts werden durch Einberufungsbesc...