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SachenRBerG § 79 Durchsetzung des Erfüllungsanspruchs (Law)
...zbuche, aus diesem Gesetz und aus dem Grundstückskaufvertrag. (4) An die Stelle des Anspruchs des Nutzers auf Übereignung tritt der Anspruch auf Auskehr des nach Berichtigung der Kosten und ...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII Anlage I Kapitel VIII (Law)
...VIII) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel VIII der Anlage I - b) sachgebietsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap VIII K) ...
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EinigVtr Anlage II Kap VIII Anlage II Kapitel VIII (Law)
...VIII) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Kapitel VIII der Anlage II - b) sachgebietsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage II Kap VIII E...
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EinigVtr Anlage II Kap VIII E III Anlage II Kapitel VIII (Law)
...zbewerber für die Ausbildungsjahre 1990/91 und 1991/92 Ausbildungsmaßnahmen in überbetrieblichen Einrichtungen ohne die Beschränkung auf Maßnahmen, die im ersten Jahr einer Ausbildung beginnen, geförd...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII I I Anlage I Kapitel VIII (Law)
...zblatt Teil III, Gliederungsnummer 8231-12, veröffentlichten bereinigten Fassung, 2. Zweites Gesetz zur vorläufigen Neuregel...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII K III Anlage I Kapitel VIII (Law)
(Abschnitt III Nr. 1 bis 21 nicht mehr anzuwenden)
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EinigVtr Anlage I Kap VIII I III Anlage I Kapitel VIII (Law)
(Abschnitt III Nr. 1 bis 7 nicht mehr anzuwenden)
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EinigVtr Anlage II Kap VIII C III Anlage II Kapitel VIII (Law)
...zbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. Juni 1977 (GBl. I Nr. 18 S. 185), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 1990 (GBl. I Nr. 35 S. 371): a...
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EinigVtr Anlage II Kap VIII F III Anlage II Kapitel VIII (Law)
...zbuch gilt. d) Die §§ 43 bis 46 bleiben bis zum 31. Dezember 1991 mit der Maßgabe in Kraft, da...
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EinigVtr Anlage II Kap VIII G III Anlage II Kapitel VIII (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. § 71 Buchstabe c des Gesetzes ü...
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BBauG § 79 Abgaben- und Auslagenbefreiung (Law)
(1) Geschäfte und Verhandlungen, die der Durchführung oder Vermeidung der Umlegung dienen, einschließlich der Berichtigung der öffentlichen Bücher, sind frei von Gebühren und ähnlichen nichtsteuerlich...
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BGB § 79 Einsicht in das Vereinsregister (Law)
(1) Die Einsicht des Vereinsregisters sowie der von dem Verein bei dem Amtsgericht eingereichten Dokumente ist jedem gestattet. Von den Eintragungen kann eine Abschrift verlangt werden; die Abschrift ...
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GenG § 79 Auflösung durch Zeitablauf (Law)
(1) Ist die Genossenschaft nach der Satzung auf eine bestimmte Zeit beschränkt, ist sie mit dem Ablauf der bestimmten Zeit aufgelöst. (2) § 78 Abs. 2 ist anzuwenden.
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MarkenG § 79 Verkündung, Zustellung, Begründung (Law)
(1) Die Endentscheidungen des Patentgerichts werden, wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, oder in einem sofort anzuberau...
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InsO § 79 Unterrichtung der Gläubigerversammlung (Law)
Die Gläubigerversammlung ist berechtigt, vom Insolvenzverwalter einzelne Auskünfte und einen Bericht über den Sachstand und die Geschäftsführung zu verlangen. Ist ein Gläubigerausschuß nicht bestellt,...
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StBerG § 79 Beiträge und Gebühren (Law)
(1) Die Mitglieder sind verpflichtet, Beiträge nach Maßgabe einer Beitragsordnung zu leisten. Die Beitragsordnung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Die Höhe der Beiträge bestimmt die ...
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PatAnwO § 79 Einladung und Einberufungsfrist (Law)
(1) Der Präsident beruft die Kammerversammlung schriftlich oder durch öffentliche Einladung in den Blättern ein, die durch die Satzung bestimmt sind. (2) Die Kammerversammlung ist mindestens...
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BHO § 79 Bundeskassen, Verwaltungsvorschriften (Law)
...zbehörden verwaltet werden. (2) Die Zentralkasse besteht beim Bundesministerium der Finanzen. Das Bundesministerium der Finanzen kann bestimmen, dass die Zentralkasse bei einer Bundesbehörde...
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JGG § 79 Strafbefehl und beschleunigtes Verfahren (Law)
(1) Gegen einen Jugendlichen darf kein Strafbefehl erlassen werden. (2) Das beschleunigte Verfahren des allgemeinen Verfahrensrechts ist unzulässig.
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VwVfG § 79 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte (Law)
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gelten die Verwaltungsgerichtsordnung und die zu ihrer Ausführung ergangenen Rechtsvorschriften, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist;...