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SGB 10 § 53 Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages (Law)
(1) Ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts kann durch Vertrag begründet, geändert oder aufgehoben werden (öffentlich-rechtlicher Vertrag), soweit Rechtsvorschriften nicht entgegen...
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SGB 10 § 58 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages (Law)
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt. (2) Ein Ver...
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SGB 10 § 67a Datenerhebung (Law)
...rarbeitung oder Nutzung und die Identität der verantwortlichen Stelle zu unterrichten. Über Kategorien von Empfängern ist der Betroffene nur zu unterrichten, soweit 1. ...
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SGB 10 § 69 Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben (Law)
(1) Eine Übermittlung von Sozialdaten ist zulässig, soweit sie erforderlich ist 1. für die Erfüllung der Zwecke, für die sie erh...
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SGB 10 § 73 Übermittlung für die Durchführung eines Strafverfahrens (Law)
(1) Eine Übermittlung von Sozialdaten ist zulässig, soweit sie zur Durchführung eines Strafverfahrens wegen eines Verbrechens oder wegen einer sonstigen Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich...
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SGB 10 § 78a Technische und organisatorische Maßnahmen (Law)
...rarbeiten oder nutzen, haben die technischen und organisatorischen Maßnahmen einschließlich der Dienstanweisungen zu treffen, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften dieses Gesetzbuc...
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SGB 10 § 79 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren (Law)
...rarbeitung), so bezieht sich die Gewährleistung der Feststellung und Überprüfung nur auf die Zulässigkeit des Abrufes oder der Übermittlung des Gesamtbestandes. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelte...
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SGB 10 § 83 Auskunft an den Betroffenen (Law)
(1) Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über 1. die zu seiner Person gespeicherten Sozialdaten, auch soweit sie ...
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SGB 10 § 92 Kündigung des Auftrags (Law)
Der Auftraggeber oder der Beauftragte kann den Auftrag kündigen. Die Kündigung darf nur zu einem Zeitpunkt erfolgen, der es ermöglicht, dass der Auftraggeber für die Erledigung der Aufgabe auf andere ...
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SGB 10 § 93 Gesetzlicher Auftrag (Law)
Handelt ein Leistungsträger auf Grund gesetzlichen Auftrags für einen anderen, gelten § 89 Abs. 3 und 5 sowie § 91 Abs. 1 und 3 entsprechend.
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SGB 10 § 94 Arbeitsgemeinschaften (Law)
(1) Die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung im Lande Nordrhein-Westfalen, die Rheinische Arbeitsgemeinschaft zur Rehabilitation Suchtkra...
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SGB 10 § 95 Zusammenarbeit bei Planung und Forschung (Law)
(1) Die in § 86 genannten Stellen sollen 1. Planungen, die auch für die Willensbildung und Durchführung von Aufgaben der anderen...
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SGB 10 § 114 Rechtsweg (Law)
...102 der Anspruch gegen den vorleistenden Leistungsträger und im Fall der §§ 103 bis 105 der Anspruch gegen den erstattungspflichtigen Leistungsträger.
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PassV 2007 Anlage 10 (Law)
( Fundstelle: BGBl. I 2007, 2458 - 2459 ) ...
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StBAPO 1977 Anlage 10 (zu § 19) (Law)
...10. Schwerpunktthemen 10.1 ...
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AltholzV § 11 Hinweis- und Kennzeichnungspflichten (Law)
...100 Kilogramm. (4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann die Deklaration von Altholz auch mit Hilfe von Praxisbelegen, insbesondere von Liefer- und Wiegescheinen geführt werden, wenn dies...
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BäderMeistPrV § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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BattG § 11 Pflichten des Endnutzers (Law)
(1) Besitzer von Altbatterien haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Satz 1 gilt nicht für Altbatterien, die in andere Produkte eingebaut sind; das Elektro...
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AsphAusbV § 11 Berlin-Klausel (Law)
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 112 des Berufsbildungsgesetzes auch im Land Berlin.
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BetrVG § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder (Law)
Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen.