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AO 1977 § 252 Vollstreckungsgläubiger (Law)
Im Vollstreckungsverfahren gilt die Körperschaft als Gläubigerin der zu vollstreckenden Ansprüche, der die Vollstreckungsbehörde angehört.
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AO 1977 § 260 Angabe des Schuldgrundes (Law)
Im Vollstreckungsauftrag oder in der Pfändungsverfügung ist für die beizutreibenden Geldbeträge der Schuldgrund anzugeben.
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AO 1977 § 266 Sonstige Fälle beschränkter Haftung (Law)
Die Vorschriften der §§ 781 bis 784 der Zivilprozessordnung sind auf die nach § 1489 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eintretende beschränkte Haftung, die Vorschrift des § 781 der Zivilprozessordnung ist ...
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AO 1977 § 269 Antrag (Law)
(1) Der Antrag ist bei dem im Zeitpunkt der Antragstellung für die Besteuerung nach dem Einkommen oder dem Vermögen zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch zu stellen oder zur Niederschrif...
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AO 1977 § 270 Allgemeiner Aufteilungsmaßstab (Law)
Die rückständige Steuer ist nach dem Verhältnis der Beträge aufzuteilen, die sich bei Einzelveranlagung nach Maßgabe des § 26a des Einkommensteuergesetzes und der §§ 271 bis 276 ergeben würden. Dabei ...
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AO 1977 § 273 Aufteilungsmaßstab für Steuernachforderungen (Law)
(1) Führt die Änderung einer Steuerfestsetzung oder ihre Berichtigung nach § 129 zu einer Steuernachforderung, so ist die aus der Nachforderung herrührende rückständige Steuer im Verhältnis der Mehrbe...
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AO 1977 § 276 Rückständige Steuer, Einleitung der Vollstreckung (Law)
(1) Wird der Antrag vor Einleitung der Vollstreckung bei der Finanzbehörde gestellt, so ist die im Zeitpunkt des Eingangs des Aufteilungsantrags geschuldete Steuer aufzuteilen. (2) Wird der ...
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AO 1977 § 278 Beschränkung der Vollstreckung (Law)
(1) Nach der Aufteilung darf die Vollstreckung nur nach Maßgabe der auf die einzelnen Schuldner entfallenden Beträge durchgeführt werden. (2) Werden einem Steuerschuldner von einer mit ihm z...
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AO 1977 § 279 Form und Inhalt des Aufteilungsbescheids (Law)
(1) Über den Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung ist nach Einleitung der Vollstreckung durch schriftlich oder elektronisch zu erteilenden Aufteilungsbescheid gegenüber den Beteiligten einheitlic...
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AO 1977 § 280 Änderung des Aufteilungsbescheids (Law)
(1) Der Aufteilungsbescheid kann außer in den Fällen des § 129 nur geändert werden, wenn 1. nachträglich bekannt wird, dass die ...
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AO 1977 § 286 Vollstreckung in Sachen (Law)
(1) Sachen, die im Gewahrsam des Vollstreckungsschuldners sind, pfändet der Vollziehungsbeamte dadurch, dass er sie in Besitz nimmt. (2) Andere Sachen als Geld, Kostbarkeiten und Wertpapiere...
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AO 1977 § 289 Zeit der Vollstreckung (Law)
(1) Zur Nachtzeit (§ 758a Absatz 4 Satz 2 der Zivilprozessordnung) sowie an Sonntagen und staatlich anerkannten allgemeinen Feiertagen darf eine Vollstreckungshandlung nur mit schriftlicher oder elekt...
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AO 1977 § 291 Niederschrift (Law)
(1) Der Vollziehungsbeamte hat über jede Vollstreckungshandlung eine Niederschrift aufzunehmen. (2) Die Niederschrift muss enthalten: 1. ...
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AO 1977 § 294 Ungetrennte Früchte (Law)
(1) Früchte, die vom Boden noch nicht getrennt sind, können gepfändet werden, solange sie nicht durch Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen in Beschlag genommen worden sind. Sie dürfen nicht früh...
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AO 1977 § 306 Vollstreckung in Ersatzteile von Luftfahrzeugen (Law)
(1) Für die Vollstreckung in Ersatzteile, auf die sich ein Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug nach § 71 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen erstreckt, gilt § 100 des Gesetzes über Rechte ...
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AO 1977 § 331 Unmittelbarer Zwang (Law)
Führen das Zwangsgeld oder die Ersatzvornahme nicht zum Ziel oder sind sie untunlich, so kann die Finanzbehörde den Pflichtigen zur Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingen oder die Handlung selbst...
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AO 1977 § 334 Ersatzzwangshaft (Law)
(1) Ist ein gegen eine natürliche Person festgesetztes Zwangsgeld uneinbringlich, so kann das Amtsgericht auf Antrag der Finanzbehörde nach Anhörung des Pflichtigen Ersatzzwangshaft anordnen, wenn bei...
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AO 1977 § 345 Reisekosten und Aufwandsentschädigungen (Law)
Im Vollstreckungsverfahren sind die Reisekosten des Vollziehungsbeamten und Auslagen, die durch Aufwandsentschädigungen abgegolten werden, von dem Vollstreckungsschuldner nicht zu erstatten.
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AO 1977 § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs (Law)
(1) Gegen Verwaltungsakte 1. in Abgabenangelegenheiten, auf die dieses Gesetz Anwendung findet, ...
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AO 1977 § 360 Hinzuziehung zum Verfahren (Law)
(1) Die zur Entscheidung über den Einspruch berufene Finanzbehörde kann von Amts wegen oder auf Antrag andere hinzuziehen, deren rechtliche Interessen nach den Steuergesetzen durch die Entscheidung be...