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AO 1977 § 375 Nebenfolgen (Law)
(1) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen 1. Steuerhinterziehung, 2. ...
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AO 1977 § 376 Verfolgungsverjährung (Law)
(1) In den in § 370 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 bis 6 genannten Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. (2) Die Verjährung der Verfolgung einer St...
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AO 1977 § 382 Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Pflichtiger oder bei der Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Pflichtigen vorsätzlich oder fahrlässig Zollvorschriften, den dazu erlassenen Rechtsvero...
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AO 1977 § 383b Pflichtverletzung bei Übermittlung von Vollmachtsdaten (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer den Finanzbehörden vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 80a Absatz 1 Satz 3 unzutreffende...
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AO 1977 § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten (Law)
...§§ 400, 401 selbständig durch, wenn die Tat 1. ausschließlich eine Steuerstraftat darstellt oder ...
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AO 1977 § 390 Mehrfache Zuständigkeit (Law)
...§§ 387 bis 389 mehrere Finanzbehörden zuständig, so gebührt der Vorzug der Finanzbehörde, die wegen der Tat zuerst ein Strafverfahren eingeleitet hat. (2) Auf Ersuchen dieser Finanzbehörde h...
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AO 1977 § 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren (Law)
(1) Die Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren richten sich nach den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften. Im Bes...
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AO 1977 § 398a Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen (Law)
(1) In Fällen, in denen Straffreiheit nur wegen § 371 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 oder 4 nicht eintritt, wird von der Verfolgung einer Steuerstraftat abgesehen, wenn der an der Tat Beteiligt...
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AO 1977 § 399 Rechte und Pflichten der Finanzbehörde (Law)
(1) Führt die Finanzbehörde das Ermittlungsverfahren auf Grund des § 386 Abs. 2 selbständig durch, so nimmt sie die Rechte und Pflichten wahr, die der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zusteh...
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AO 1977 § 8 Wohnsitz (Law)
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
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AO 1977 § 14 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Law)
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwal...
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AO 1977 § 20a Steuern vom Einkommen bei Bauleistungen (Law)
(1) Abweichend von den §§ 19 und 20 ist für die Besteuerung von Unternehmen, die Bauleistungen im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes erbringen, das Finanzamt zuständig, das für d...
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AO 1977 § 30a (weggefallen) (Law)
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AO 1977 § 36 Erlöschen der Vertretungsmacht (Law)
...§§ 34 und 35 entstandenen Pflichten unberührt, soweit diese den Zeitraum betreffen, in dem die Vertretungsmacht oder Verfügungsmacht bestanden hat und soweit der Verpflichtete sie erfüllen kann. ...
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AO 1977 § 40 Gesetz- oder sittenwidriges Handeln (Law)
Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verst...
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AO 1977 § 42 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten (Law)
(1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Ist der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelsteuergesetz erfüllt, die der Verhinderung vo...
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AO 1977 § 45 Gesamtrechtsnachfolge (Law)
(1) Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Rechtsnachfolger über. Dies gilt jedoch bei der Erbfolge nicht für Zwangsgelder. (2) E...
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AO 1977 § 54 Kirchliche Zwecke (Law)
(1) Eine Körperschaft verfolgt kirchliche Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. (2...
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AO 1977 § 56 Ausschließlichkeit (Law)
Ausschließlichkeit liegt vor, wenn eine Körperschaft nur ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt.
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AO 1977 § 57 Unmittelbarkeit (Law)
(1) Eine Körperschaft verfolgt unmittelbar ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke, wenn sie selbst diese Zwecke verwirklicht. Das kann auch durch Hilfspersonen geschehen, wenn nach den Umständ...