Urteil vom Bundessozialgericht (1. Senat) - B 1 KR 30/15 R (Urteil)
...egnügt, hätte er "Arzneimittel für schwerwiegende Erkrankungen" in § 34 Abs 1 S 2 SGB V einbezogen. Demgegenüber schränkt die erlassene Gesetzesregelung den Ausnahmebereich mit dem zusätzlic...