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BBG 2009 § 16 Laufbahn (Law)
...und gleichwertige Vor- und Ausbildungen voraussetzen. (2) Die Befähigung für die Laufbahn, in die eingestellt, gewechselt oder von einem anderen Dienstherrn versetzt werden soll, ist festzus...
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BBG 2009 § 17 Zulassung zu den Laufbahnen (Law)
...und ihre Abschlüsse den Laufbahnen unter Berücksichtigung der mit der Laufbahn verbundenen Anforderungen zugeordnet. (2) Für die Zulassung zu den Laufbahnen des einfachen Dienst...
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BBG 2009 § 29 Zuweisung (Law)
(1) Beamtinnen und Beamten kann mit ihrer Zustimmung vorübergehend ganz oder teilweise eine ihrem Amt entsprechende Tätigkeit 1. ...
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BBG 2009 § 30 Beendigungsgründe (Law)
...undesdisziplinargesetz oder 4. Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.
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BBG 2009 § 39 Folgen der Entlassung (Law)
Nach der Entlassung besteht kein Anspruch auf Besoldung und Versorgung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die oberste Dienstbehörde kann die Erlaubnis erteilen, die Amtsbezeichnung mit de...
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BBG 2009 § 46 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (Law)
...und Beamte sind verpflichtet, zur Wiederherstellung ihrer Dienstfähigkeit an geeigneten und zumutbaren gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen. Diese Verpflichtung gilt ...
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BBG 2009 § 48 Ärztliche Untersuchung (Law)
...undsatzes der Verhältnismäßigkeit für die von ihr zu treffende Entscheidung erforderlich ist. Diese Mitteilung ist in einem gesonderten und versiegelten Umschlag zu übersenden und versiegelt zur Perso...
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BBG 2009 § 53 Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand (Law)
...und höchstens zwei Jahre danach Teilzeitbeschäftigung mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligt wird. Die Zeiträume vor und nach der jeweils geltenden Regelaltersgrenze oder der besonderen...
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BBG 2009 § 57 Erneute Berufung (Law)
Die in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sind verpflichtet, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Folge zu leisten, wenn ihnen im Dienstbereich ih...
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BBG 2009 § 59 Zuständigkeit bei Versetzung in den Ruhestand (Law)
Die Versetzung in den Ruhestand wird von der für die Ernennung zuständigen Stelle verfügt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Versetzungsverfügung ist der Beamtin oder dem Beamten schr...
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BBG 2009 § 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit (Law)
...und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die...
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BBG 2009 § 65 Befreiung von Amtshandlungen (Law)
...und Beamte sind von Amtshandlungen zu befreien, die sich gegen sie selbst oder Angehörige richten würden, zu deren Gunsten ihnen wegen familienrechtlicher Beziehungen im Strafverfahren das Zeugnisverw...
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BBG 2009 § 68 Versagung der Aussagegenehmigung (Law)
...undes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren würde. (2) Sind Beamtinnen oder Beamte Partei oder...
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BBG 2009 § 78a Zahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen (Law)
(1) Hat eine Beamtin oder ein Beamter wegen einer vorsätzlichen Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung, die ihr oder ihm wegen ihrer oder seiner Eigen...
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BBG 2009 § 83 Trennungsgeld (Law)
...undesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung abweichende Vorschriften zu Trennungsgeld und Reisebeihilfen für Famil...
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BBG 2009 § 88 Mehrarbeit (Law)
...und Beamte sind verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbeit auf Ausn...
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BBG 2009 § 100 Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten (Law)
...und Lehrern an öffentlichen Hochschulen und an Hochschulen der Bundeswehr sowie von Beamtinnen und Beamten an wissenschaftlichen Instituten und Anstalten und 4. ...
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BBG 2009 § 118 Beteiligung der Spitzenorganisationen (Law)
Die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften sind bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse zu beteiligen.
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BBG 2009 § 120 Mitglieder (Law)
...und Leiter der Zentralabteilungen von zwei anderen obersten Bundesbehörden und vier weitere Beamtinnen und Beamte des Bundes. Stellvertretende Mitglieder sind je eine Beamtin oder ein Beamter des Bund...
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BBG 2009 § 145 Rechtsverordnungen, Durchführungsvorschriften (Law)
...undesrates. (2) Die zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften erlässt das Bundesmini...