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FVG 1971 § 22 Dienstrechtliche Folgen und Regelung der Versorgungslasten (Law)
(1) Für die am 31. Dezember 2007 vorhandenen Oberfinanzpräsidenten und Oberfinanzpräsidentinnen der Oberfinanzdirektionen Chemnitz, Hannover, Karlsruhe und Koblenz endet das Beamtenverhältnis zur Bund...
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FVG 1971 § 25 Übergangsregelung Personalvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung (Law)
(1) Die erstmaligen Wahlen zu den Personalvertretungen finden bei der Generalzolldirektion spätestens bis zum 31. Mai 2016 statt. Bis zu diesen Wahlen werden die Personalratsaufgaben des örtlichen Per...
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SeeSchStrO 1971 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
(1) Für diese Verordnung gelten die Begriffsbestimmungen der Regeln 3, 21 und 32 der Kollisionsverhütungsregeln; im übrigen sind im Sinne dieser Verordnung: 1....
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SeeSchStrO 1971 § 4 Verantwortlichkeit (Law)
(1) Der Fahrzeugführer und jeder sonst für die Sicherheit Verantwortliche haben die Vorschriften dieser Verordnung über das Verhalten im Verkehr und über die Ausrüstung der Fahrzeuge mit Einrichtungen...
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SeeSchStrO 1971 § 7 Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes (Law)
Von den Vorschriften dieser Verordnung sind Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit ...
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SeeSchStrO 1971 § 32 Ankern (Law)
(1) Das Ankern ist im Fahrwasser mit Ausnahme auf den Reeden verboten. Dies gilt nicht für manövrierbehinderte Fahrzeuge nach Regel 3 Buchstabe g Ziffer i und ii der Kollisionsverhütungsr...
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SeeSchStrO 1971 § 45 Verkehr in den Zufahrten (Law)
Die Zufahrten dürfen nur von Fahrzeugen benutzt werden, die in den Nord-Ostsee-Kanal einlaufen oder ihn verlassen. Dies gilt nicht 1. ...
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SeeSchStrO 1971 § 55 Schifffahrtspolizei (Law)
(1) Schifffahrtspolizeibehörden sind die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt sowie die ihr nachgeordneten, für die Seeschifffahrtsstraßen zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter; s...
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SeeSchStrO 1971 § 58 Schiffahrtspolizeiliche Meldungen (Law)
(1) Die Führer von Fahrzeugen, Schub- und Schleppverbänden, die die nach § 60 Abs. 1 bekannt gemachten Abmessungen und Größen überschreiten, sowie von Fahrzeugen im Sinne des § 30 Abs. 1 ...
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EinigVtr Anlage II Kap VIII A II Anlage II Kapitel VIII (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft: 1. § 115b des...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII A II Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht wird wie folgt aufgehoben: Seemannsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9513-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zulet...
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FVG 1971 § 5a Aufgaben und Gliederung der Generalzolldirektion (Law)
(1) Unbeschadet des § 4 Absatz 2 und 3 leitet die Generalzolldirektion bundesweit die Durchführung der Aufgaben der Zollverwaltung. Sie übt die Dienst- und Fachaufsicht über die Hauptzollämter und Zol...
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FVG 1971 § 9a Leitung der Oberfinanzdirektionen (Law)
Der Oberfinanzpräsident oder die Oberfinanzpräsidentin leitet die jeweilige Oberfinanzdirektion. Ihm oder ihr kann auch die Leitung einer Abteilung übertragen werden. Er oder sie wird auf Vorschlag de...
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FVG 1971 § 10a Landeskassen (Law)
Werden oder sind bei einer Oberfinanzdirektion eine oder mehrere Landeskassen errichtet, so kann eine Landeskasse Kassengeschäfte für mehrere Oberfinanzbezirke oder für Teile davon wahrnehmen. Die Lan...
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FVG 1971 § 11 (weggefallen) (Law)
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FVG 1971 § 12a (weggefallen) (Law)
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FVG 1971 § 26 Übergangsregelung Schwerbehindertenvertretung (Law)
(1) Die erstmaligen Wahlen zur örtlichen Schwerbehindertenvertretung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch finden in der Generalzolldirektion spätestens bis zum 30. Juni 2016 statt. Bis die Schwerbeh...
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SeeSchStrO 1971 § 5 Schiffahrtszeichen (Law)
(1) Schiffahrtszeichen im Sinne dieser Verordnung sind Sichtzeichen und Schallsignale, die Gebote, Verbote, Warnungen oder Hinweise enthalten. Die im Geltungsbereich dieser Verordnung verwendeten Schi...
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SeeSchStrO 1971 § 36 Umschlag bestimmter gefährlicher Güter (Law)
(1) Der Umschlag bestimmter gefährlicher Güter (§ 2 Abs. 1 Nr. 16) ist nur auf den hierfür nach § 60 Abs. 1 bekanntgemachten Reeden und Liegestellen und nur unter Einhaltung der bekanntgemachten Vorau...
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SeeSchStrO 1971 § 38 Ausübung der Fischerei und der Jagd (Law)
Auf den nach § 60 Abs. 1 bekanntgemachten Wasserflächen ist das Fischen für bestimmte Arten der Fischerei, Schießen oder Jagen verboten. Für Fahrzeuge der Berufsfischerei gilt das Ankerverbot nicht im...