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AktG (XXXX) §§ 43 und 44 (Law)
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AuslWBG § 43 Zurücknahme der Anmeldung (Law)
(1) Der Anmelder kann die Anmeldung nur zurücknehmen, solange weder die Prüfstelle den Auslandsbond anerkannt (§ 44) noch die Kammer für Wertpapierbereinigung über die ihr vorgelegte Anmeldung (§ 45) ...
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BImSchG § 43 Rechtsverordnung der Bundesregierung (Law)
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung des § 41 und des § 42 Absat...
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BHO § 43 Kassenmittel, Betriebsmittel (Law)
(1) Das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kassenmittel die zuständigen Behörden, in ihrem Geschäftsbereich innerhalb eines bestimmten Zeitraums die notwen...
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EBO § 43 Sichern stillstehender Fahrzeuge (Law)
(1) Stillstehende Fahrzeuge sind gegen unbeabsichtigte Bewegung zu sichern, wenn es die Sicherheit erfordert. (2) Triebfahrzeuge müssen beaufsichtigt werden, solange sie durch eigenen Krafta...
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JArbSchG § 43 Freistellung für Untersuchungen (Law)
Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Durchführung der ärztlichen Untersuchungen nach diesem Abschnitt freizustellen. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.
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LuftBO § 43 Aufenthalt im Führerraum (Law)
(1) Im Führerraum dürfen sich außer der Flugbesatzung andere Mitglieder der Besatzung und Angehörige der Luftfahrtbehörden und des Unternehmens aufhalten, wenn die Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben es...
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SUG § 43 Zuständigkeit der Seeämter (Law)
(1) Die Untersuchung nach diesem Abschnitt obliegt der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt. Sie bildet Untersuchungsausschüsse (Seeämter) in Bremerhaven, Emden, Hamburg, Kiel und Rostock. ...
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ZPO § 43 Verlust des Ablehnungsrechts (Law)
Eine Partei kann einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn sie sich bei ihm, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen od...
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SchuldRAnpG § 43 Erfaßte Verträge (Law)
Auf Miet-, Pacht- oder sonstige Nutzungsverträge über Grundstücke finden die nachstehenden Regelungen Anwendung, wenn der Nutzer auf dem Grundstück bis zum Ablauf des 2. Oktober 1990 mit Billigung sta...
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PStG § 43 Erklärungen zur Namensangleichung (Law)
...zbuche oder über die Angleichung von Familiennamen und Vornamen nach Artikel 47 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche oder nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes können auch von den S...
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UVPG § 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung (Law)
(1) Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung überprüft die zuständige Behörde die Darstellungen und Bewertungen des Umweltberichts unter Berücksichtigung der ihr nach den §§ 41, 42,...
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WODrittelbG § 43 Einleitung der Wahl (Law)
(1) Die in § 1 bezeichnete Frist wird auf 22 Wochen verlängert. (2) Für den Seebetrieb wird ein Betriebswahlvorstand nicht gebildet. Der nach § 25 Abs. 1 zuständige Wahlvorstand nimmt im See...
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WpÜG § 43 Bekanntgabe und Zustellung (Law)
(1) Verfügungen, die gegenüber einer Person mit Wohnsitz oder einem Unternehmen mit Sitz außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes ergehen, gibt die Bundesanstalt der Person bekannt, die als Bevo...
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ALG § 43 Interne und externe Teilung (Law)
(1) Zum Ausgleich der nach diesem Gesetz erworbenen Anrechte findet zwischen den geschiedenen Ehegatten die interne Teilung nach dem Versorgungsausgleichsgesetz und den ergänzenden Vorschriften dieses...
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AZRG § 43 Aufhebung von Rechtsvorschriften (Law)
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BWaldG § 43 Verletzung der Auskunftspflicht (Law)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 42 Abs. 1 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. (2) Die Ordnungswidrigk...
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BrennO 1998 § 43 (Law)
Die Bundesmonopolverwaltung kann die Verlegung einer Brennerei auf ein anderes Grundstück unter Belassung des Brennrechts genehmigen, wenn besondere Umstände des Einzelfalls die Verlegung notwendig ma...
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MilchQuotV § 43 Äquivalenzmengen für Käse (Law)
(1) Im Falle von Direktverkäufen werden die Äquivalenzmengen je Kilogramm Käse wie folgt festgesetzt: ...
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JGG § 43 Umfang der Ermittlungen (Law)
(1) Nach Einleitung des Verfahrens sollen so bald wie möglich die Lebens- und Familienverhältnisse, der Werdegang, das bisherige Verhalten des Beschuldigten und alle übrigen Umstände ermittelt werden,...