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WG Art 33 (Law)
(1) Ein Wechsel kann gezogen werden auf Sicht; auf eine bestimmte Zeit nach Sicht; auf eine bestimmte Zeit na...
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EinigVtr Anlage I Kap X H I Anlage I Kapitel X (Law)
Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages sind ausgenommen: 1. Unterhaltsvorschußgesetz vom 23. Juli ...
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EinigVtr Anlage II Kap X B I Anlage II Kapitel X (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft: 1. Anordnung vom 20. Juli 1990 über die Errichtung der &q...
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EinigVtr Anlage II Kap X H I Anlage II Kapitel X (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft: Unterhaltssicherungsverordnung vom 19. Mai 1988 (GBl. I Nr. 11 S. 129) , geänd...
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EinigVtr Anlage I Kap X D III Anlage I Kapitel X (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. (nicht mehr anzuwenden)...
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EinigVtr Anlage I Kap X B III Anlage I Kapitel X (Law)
(Abschnitt III Nr. 1 und 2 nicht mehr anzuwenden)
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HGBEG Art 33 (Law)
(1) Waren wie Anlagevermögen behandelte Vermögensgegenstände im Abschluß für das am 31. Dezember 1994 endende oder laufende Geschäftsjahr mit einem niedrigeren Wert angesetzt, als er nach § 240 Abs. 3...
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ScheckG Art 33 (Law)
Auf die Wirksamkeit des Schecks ist es ohne Einfluß, wenn der Aussteller nach der Begebung des Schecks stirbt oder handlungsunfähig wird.
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Grundgesetz Artikel 33 (Law)
Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentliche...
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EinigVtr Anlage I Kap X F III Anlage I Kapitel X (Law)
(Abschnitt III nicht mehr anzuwenden)
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EinigVtr Anlage I Kap X G III Anlage I Kapitel X (Law)
(Abschnitt III Nr. 1 nicht mehr anzuwenden)
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EinigVtr Anlage I Kap X H III Anlage I Kapitel X (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit nachfolgenden Maßgaben in Kraft: 1. bis 11. (nicht mehr...
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EinigVtr Anlage I Kap X E III Anlage I Kapitel X (Law)
(Abschnitt III nicht mehr anzuwenden)
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AltPflG § 33 (Law)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstattet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2015 über die Erfahrungen, die mit der Anwendung des § 6 Nummer 3 gemacht wurden, ...
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BeamtStG § 33 Grundpflichten (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beam...
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AGG § 33 Übergangsbestimmungen (Law)
(1) Bei Benachteiligungen nach den §§ 611a, 611b und 612 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder sexuellen Belästigungen nach dem Beschäftigtenschutzgesetz ist das vor dem 18. August 2006 maßgebliche...
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BHO § 33 Nachtragshaushaltsgesetze (Law)
Auf Nachträge zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan sind die Teile I und II entsprechend anzuwenden. Der Entwurf ist bis zum Ende des Haushaltsjahres einzubringen.
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ErbbauV § 33 (Law)
(1) Beim Heimfall des Erbbaurechts bleiben die Hypotheken, Grund- und Rentenschulden und Reallasten bestehen, soweit sie nicht dem Erbbauberechtigten selbst zustehen. Dasselbe gilt für die Vormerkung ...
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DMBilG § 33 Prüfung (Law)
(1) Die Eröffnungsbilanz und der Anhang, jedoch ohne die vergleichende Darstellung nach § 20, sind durch einen Prüfer zu prüfen. Hat keine Prüfung stattgefunden, so kann die Eröffnungsbilanz nicht fes...
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BRüG § 33 (Law)
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