-
SGB 12 § 128g Auskunftspflicht (Law)
...zum Gemeindeteil nach § 128b Nummer 2 sind freiwillig. (2) Auskunftspflichtig sind die für die Ausführung des Gesetzes nach dem Vierten Kapitel zuständigen Träger.
-
SGB 12 § 137 Überleitung in Pflegegrade zum 1. Januar 2017 (Law)
...zungen auf Leistungen nach den Vorschriften des Siebten Kapitels vorliegen, werden ab dem 1. Januar 2017 ohne erneute Antragstellung und ohne erneute Begutachtung wie folgt in die Pflegegrade übergele...
-
RheinSchPV 1994 Anlage 12 (Law)
(ohne Inhalt)
-
BedGgstV Anlage 12 (weggefallen) (Law)
-
EinigVtr Art 12 Verträge der Deutschen Demokratischen Republik (Law)
...zu erörtern sind, um ihre Fortgeltung, Anpassung oder ihr Erlöschen zu regeln beziehungsweise festzustellen. (2) Das vereinte Deutschland legt seine Haltung zum Übergang völkerrechtlicher Ve...
-
SGB 12 § 2 Nachrang der Sozialhilfe (Law)
(1) Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesond...
-
SGB 12 § 3 Träger der Sozialhilfe (Law)
...zu gewährleisten, dass die zukünftigen örtlichen Träger mit der Übertragung dieser Aufgaben einverstanden sind, nach ihrer Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch geeignet sind ...
-
SGB 12 § 6 Fachkräfte (Law)
...zung.
-
SGB 12 § 7 Aufgabe der Länder (Law)
Die obersten Landessozialbehörden unterstützen die Träger der Sozialhilfe bei der Durchführung ihrer Aufgaben nach diesem Buch. Dabei sollen sie insbesondere den Erfahrungsaustausch zwischen den Träge...
-
SGB 12 § 10 Leistungsformen (Law)
...Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten. (3) Geldleistungen haben Vorrang vor ...
-
SGB 12 § 13 Leistungen für Einrichtungen, Vorrang anderer Leistungen (Law)
...zunächst die Zumutbarkeit zu prüfen. Dabei sind die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände angemessen zu berücksichtigen. Bei Unzumutbarkeit ist ein Kostenvergleich nicht vorzunehmen. ...
-
SGB 12 § 20 Eheähnliche Gemeinschaft (Law)
...zungen sowie des Umfangs der Sozialhilfe nicht besser gestellt werden als Ehegatten. § 39 gilt entsprechend.
-
SGB 12 § 22 Sonderregelungen für Auszubildende (Law)
(1) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistu...
-
SGB 12 § 23 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer (Law)
...zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, z...
-
SGB 12 § 30 Mehrbedarf (Law)
...zu § 28 für jedes Kind, wenn die Voraussetzungen nach Nummer 1 nicht vorliegen, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28. ...
-
SGB 12 § 35a Satzung (Law)
...zung getroffen werden und dabei zusätzlich auch die Bedarfe älterer Menschen berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die Höhe der anzuerkennenden Bedarfe für Heizung nach § 35 Absatz 4, soweit die S...
-
SGB 12 § 42a Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Law)
...zur Tragung von Unterkunftskosten verpflichtet, sind die von ihr zu tragenden Aufwendungen für Unterkunft und Heizung bis zu dem Betrag als Bedarf anzuerkennen, der ihrem nach der Zahl der Bewohner zu...
-
SGB 12 § 43a Gesamtbedarf, Zahlungsanspruch und Direktzahlung (Law)
...zuständigen Trägers an Empfangsberechtigte gedeckt werden können oder zu decken sind (Direktzahlung), erfolgt die Zahlung durch den für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Kapitel zuständigen Träg...
-
SGB 12 § 44a Vorläufige Entscheidung (Law)
...zu vertreten hat. (3) Soweit die Voraussetzungen des § 45 Absatz 1 des Zehnten Buches vorliegen, ist die vorläufige Entscheidung mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen; § 45 Absatz 2 des...
-
SGB 12 § 44b Aufrechnung, Verrechnung (Law)
...zu § 28. (3) Die Aufrechnung ist gegenüber der leistungsberechtigten Person schriftlich durch Verwaltungsakt zu erklären. Die Aufrechnung endet spätestens drei Jahre nach Ablauf des Monats, ...