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WDO 2002 § 120 Beschluss des Berufungsgerichts (Law)
...§ 117 als unzulässig verwerfen, 2. das Urteil des Truppendienstgerichts aufheben und die Sache an eine andere Kammer desselb...
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WDO 2002 § 121 Urteil des Berufungsgerichts (Law)
(1) Soweit das Bundesverwaltungsgericht die Berufung für zulässig und begründet hält, hat es das Urteil des Truppendienstgerichts aufzuheben und in der Sache selbst zu entscheiden. (2) Hält ...
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WDO 2002 § 126 Zulässigkeit, Wirksamkeit, Rechtsmittel (Law)
(1) Die Einleitungsbehörde kann einen Soldaten vorläufig des Dienstes entheben, wenn das gerichtliche Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet wird oder eingeleitet worden ist. Mit der vorläufigen D...
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WDO 2002 § 130 Unzulässigkeit der Wiederaufnahme (Law)
(1) Die Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen gerichtlichen Disziplinarverfahrens ist unzulässig, wenn nach Eintritt der Rechtskraft ...
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WDO 2002 § 135 Durchführung der Vollstreckung (Law)
(1) Um die Vollstreckung von einfachen Disziplinarmaßnahmen ersucht der Wehrdisziplinaranwalt den nächsten Disziplinarvorgesetzten des Soldaten, im Fall des § 48 Abs. 1 Satz 3 eine andere Dienststelle...
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WDO 2002 § 136 Allgemeines (Law)
Kosten werden nur im gerichtlichen Disziplinarverfahren erhoben.
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WDO 2002 § 137 Umfang der Kostenpflicht (Law)
...§ 89) entstanden sind, mit Ausnahme der Postgebühren, 3. die während der Ermittlungen des Wehrdisziplinaranwalts entstandene...
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WDO 2002 § 140 Notwendige Auslagen (Law)
...§ 92, die Antragsverfahren nach § 92 Abs. 4, § 95 Abs. 2, § 98 Abs. 3 Satz 2, § 121a, § 127 Abs. 4 und § 128 sowie im Wiederaufnahmeverfahren gelten die Absätze 1 bis 8 sinngemäß.
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WDO 2002 § 141 Entscheidung über die Kosten (Law)
...§ 109 bewilligten Unterhaltsbeitrag abgezogen werden. Soweit erforderlich, werden Geldbeträge nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes beigetrieben. (4) Sieht die Einleit...
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WDO 2002 § 6 Belehrung über Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (Law)
Bei allen nach diesem Gesetz anfechtbaren Entscheidungen ist der Soldat oder der frühere Soldat über die Möglichkeit der Anfechtung, über die Stellen, bei denen das Rechtsmittel oder der Rechtsbehelf ...
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WDO 2002 § 11 Voraussetzungen und Arten der förmlichen Anerkennungen (Law)
(1) Vorbildliche Pflichterfüllung oder hervorragende Einzeltaten können durch förmliche Anerkennungen gewürdigt werden. (2) Förmliche Anerkennungen sind ...
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WDO 2002 § 13 Erteilen von förmlichen Anerkennungen (Law)
(1) Bei der Entscheidung, ob eine förmliche Anerkennung erteilt werden soll, ist ein strenger Maßstab anzulegen. Der Soldat soll seiner Persönlichkeit nach dieser förmlichen Anerkennung würdig sein. D...
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WDO 2002 § 17 Zeitablauf (Law)
(1) Disziplinarsachen sind beschleunigt zu behandeln. (2) Sind seit einem Dienstvergehens sechs Monate verstrichen, darf eine einfache Disziplinarmaßnahme nicht mehr verhängt werden. ...
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WDO 2002 § 22 Arten der einfachen Disziplinarmaßnahmen (Law)
...§ 8 des Reservistinnen- und Reservistengesetzes oder einer Zuziehung nach § 9 des Reservistinnen- und Reservistengesetzes nur ein Verweis verhängt werden.
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WDO 2002 § 30 Zuständigkeit des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten (Law)
...§ 29 Abs. 3 von einem Dienstgradgleichen oder einem Dienstgradhöheren begangen ist, 3. die Tat von einer Vertrauensperson begangen worden is...
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WDO 2002 § 42 Anwendung der Wehrbeschwerdeordnung (Law)
...§ 40 Abs. 4 Satz 7 gilt entsprechend. 5. Gegen die Rücknahme einer förmlichen Anerkennung, gegen Maßnahmen nach § 20 und gegen Disziplinarar...
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WDO 2002 § 47 Vollstreckbarkeit der Disziplinarmaßnahmen (Law)
...§ 125) wirksam und vollstreckbar.
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WDO 2002 § 50 Vollstreckung von Verweis und strengem Verweis (Law)
(1) Der Verweis ist mit dem Verhängen vollstreckt. (2) Der strenge Verweis wird vollstreckt durch Bekanntmachung vor den Soldaten der Einheit oder des Truppenteils vom Dienstgrad des Soldate...
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WDO 2002 § 51 Vollstreckung von Disziplinarbußen (Law)
(1) Die Disziplinarbuße kann von den Dienstbezügen oder dem Wehrsold oder, wenn das Dienstverhältnis endet, von dem Entlassungsgeld oder dem Ruhegehalt abgezogen werden. Die Vollstreckung beginnt mit ...
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WDO 2002 § 71 Zusammensetzung (Law)
...§ 76) nicht den Vorsitz führen. (4) Dem Richter eines Truppendienstgerichts kann ein weiteres Richteramt bei einem anderen Truppendienstgericht übertragen werden.