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MitbestGWO 3 2002 § 104 Wahl der Delegierten (Law)
(1) In Seebetrieben werden Delegierte nicht gewählt. Die §§ 54 bis 73 sind auf Seebetriebe nicht anzuwenden. (2) Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Seebetrieben nehmen an der Wahl de...
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MitbestGWO 3 2002 § 109 Abberufungsausschreiben für Seebetriebe, Wählerliste (Law)
(1) Die in § 92 Abs. 1 Satz 2 bezeichnete Frist wird auf sechs Wochen verlängert. (2) Das Abberufungsausschreiben nach § 92 muss in Seebetrieben auch die in § 102 Abs. 1 bezeichneten Angaben...
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MitbestGWO 3 2002 § 111 Unmittelbare Abstimmung, Wählerliste, Mitteilung an die Delegierten (Law)
(1) Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Seebetrieben nehmen an der Abstimmung über einen Antrag auf Abberufung unmittelbar teil. (2) Gleichzeitig mit der in § 94 bezeichneten Delegier...
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MitbestGWO 3 2002 § 27 Wahlvorschläge der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer (Law)
(1) Zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer können die wahlberechtigten in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer Wahlvorsc...
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MitbestGWO 3 2002 § 48 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang (Law)
(1) Ist in einem Wahlgang nur ein Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer zu wählen, so kann die Wählerin ihre und der Wähler seine Stimme nur für eine der vorgeschlagenen Bewerberinnen oder einen der ...
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MitbestGWO 3 2002 § 101 Zusätzliche Vorschriften für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten (Law)
(1) Die in § 31 Abs. 1 Satz 4 bezeichnete Frist für die Einreichung von Abstimmungsvorschlägen wird auf fünf Wochen verlängert. Der Hauptwahlvorstand übersendet jedem Kapitän des Seebetriebs eine Kopi...
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MitbestGWO 3 2002 § 47 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber (Law)
Der Hauptwahlvorstand ermittelt anhand der Wahlniederschriften der Betriebswahlvorstände die Zahlen der auf die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber entfallenden Stimmen. Es werden so viele Bewerberi...
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MitbestGWO 3 2002 § 50b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung (Law)
(1) In börsennotierten Unternehmen sind im Fall der Gesamterfüllung in einem Wahlgang nach § 40, einem Wahlgang nach § 44 und in einem Wahlgang nach § 48 so viele Bewerberinnen und Bewerber gewählt, w...
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MitbestGWO 3 2002 § 68 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang (Law)
(1) Liegt für einen Wahlgang nur ein gültiger Wahlvorschlag vor, so gelten so viele der darin aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber in der im Wahlvorschlag angegebenen Reihenfolge als gewählt, wie D...
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MitbestGWO 3 2002 § 9 Bekanntmachung über die Bildung der Wahlvorstände und die Wählerliste (Law)
(1) Die Einsichtnahme in die Wählerliste, das Gesetz und diese Verordnung ist unverzüglich bis zum Abschluss der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu ermöglichen. Die zur Einsichtnahme...
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MitbestGWO 3 2002 § 30 Bekanntmachung über die Abstimmung für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten (Law)
(1) Der Hauptwahlvorstand erlässt gleichzeitig mit der Bekanntmachung nach § 13 eine Bekanntmachung über die Abstimmung für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten. Die Bekanntmachun...
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MitbestGWO 3 2002 § 50a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen (Law)
(1) In nicht börsennotierten Unternehmen sind in einem Wahlgang nach § 40, einem Wahlgang nach § 44 und in einem Wahlgang nach § 48 so viele Bewerberinnen und Bewerber gewählt, wie Aufsichtsratsmitgli...
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MitbestGWO 3 2002 § 50c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung (Law)
(1) Sind in börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung die Höchstzahlen nach § 43 der Größe nach auf die Bewerberinnen und Bewerber verteilt und die Zahlen der auf die einzelnen Bewerbe...
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MitbestGWO 3 2002 § 83 Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber (Law)
Der Hauptwahlvorstand bestimmt so viele Bewerberinnen und Bewerber, wie in dem Wahlgang Aufsichtsratsmitglieder zu wählen sind, nach der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmenzahlen. Bei Stimmen...
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MitbestGWO 3 2002 § 106 Stimmabgabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Seebetrieben (Law)
(1) Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Seebetrieben stimmen bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in Briefwahl ab. Die §§ 49 und 50 sind entsprechend anzuwenden; abweichend...
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MitbestGWO 3 2002 § 114 Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen (Law)
(1) Bei der erstmaligen Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen hat das Unternehmen die in § 2 bezeichnete Bekanntmachung unverzüglich nach der in § 97 Abs. 1 des Aktiengesetzes bezeichneten Bekann...
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MitbestGWO 3 2002 § 57 Zuordnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu anderen Betrieben (Law)
(1) Entfällt nach § 56 auf die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer oder die leitenden Angestellten eines Betriebs kein Delegierter, so streicht der Hauptwahlvorstand diese Arbei...
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MitbestGWO 3 2002 § 84 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang (Law)
(1) Ist in einem Wahlgang nur ein Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer zu wählen, so kann der Delegierte seine Stimme nur für eine der vorgeschlagenen Bewerberinnen oder einen der vorgeschlagenen Be...
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MitbestGWO 3 2002 § 84b Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung (Law)
(1) In börsennotierten Unternehmen sind im Fall der Gesamterfüllung in einem Wahlgang nach § 78, einem Wahlgang nach § 81 und in einem Wahlgang nach § 84 so viele Bewerberinnen und Bewerber gewählt, w...
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MitbestGWO 3 2002 § 25 Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer (Law)
(1) Der Hauptwahlvorstand stellt die Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer auf die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer und di...