-
SGB 3 § 369 Besonderheiten zum Gerichtsstand (Law)
Hat eine Klage gegen die Bundesagentur Bezug auf den Aufgabenbereich einer Regionaldirektion oder einer Agentur für Arbeit, und ist der Sitz der Bundesagentur maßgebend für die örtliche Zuständigkeit ...
-
SGB 3 § 372 Satzung und Anordnungen (Law)
(1) Die Bundesagentur gibt sich eine Satzung. (2) Die Satzung und die Anordnungen des Verwaltungsrats bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. (3) D...
-
SGB 3 § 375 Amtsdauer (Law)
(1) Die Amtsdauer der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane beträgt sechs Jahre. (2) Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane bleiben nach Ablauf ihrer Amtsdauer im Amt, bis ihre Nachfolg...
-
SGB 3 § 376 Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen (Law)
Die Bundesagentur erstattet den Mitgliedern und den stellvertretenden Mitgliedern der Selbstverwaltungsorgane ihre baren Auslagen und gewährt eine Entschädigung. Der Verwaltungsrat kann feste Sätze be...
-
SGB 3 § 378 Berufungsfähigkeit (Law)
(1) Als Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane können nur Deutsche, die das passive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzen, sowie Ausländerinnen und Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt re...
-
SGB 3 § 379 Vorschlagsberechtigte Stellen (Law)
(1) Vorschlagsberechtigt sind für die Mitglieder der Gruppen 1. der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Gewerkschaften, die T...
-
SGB 3 § 398 Datenübermittlung durch beauftragte Dritte (Law)
Hat die Bundesagentur eine externe Gutachterin oder einen externen Gutachter beauftragt, eine ärztliche oder psychologische Untersuchung oder Begutachtung durchzuführen, ist die Übermittlung von Daten...
-
SGB 3 § 408 Besondere Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze (Law)
Soweit Vorschriften dieses Buches bei Entgelten oder Beitragsbemessungsgrundlagen 1. an die Bezugsgröße anknüpfen, ist die Bezug...
-
SGB 3 § 416a (weggefallen) (Law)
-
SGB 3 § 419 Sonderregelungen zu Kurzarbeitergeld, Qualifizierung und Arbeitslosengeld (Law)
(1) Kurzarbeitergeld nach § 95 wird bis zum 31. Dezember 2011 mit folgenden Maßgaben geleistet: 1. dem Arbeitgeber werden auf An...
-
SGB 3 § 422 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (Law)
(1) Wird dieses Gesetzbuch geändert, so sind, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, auf Leistungen der aktiven Arbeitsförderung bis zum Ende der Leistungen oder der Maßnahme die Vorsch...
-
SGB 3 § 426 (weggefallen) (Law)
-
SGB 3 § 438 (weggefallen) (Law)
-
SGB 3 § 442 Beschäftigungschancengesetz (Law)
(1) Personen, die als Selbständige oder Auslandsbeschäftigte vor dem 1. Januar 2011 ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nach § 28a in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung begründe...
-
SGB 3 § 7 Auswahl von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (Law)
Bei der Auswahl von Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung hat die Agentur für Arbeit unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die für den Einzelfa...
-
SGB 3 § 11 Eingliederungsbilanz (Law)
(1) Die Bundesagentur und jede Agentur für Arbeit erstellen nach Abschluss eines Haushaltsjahres über ihre Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung eine Eingliederungsbilanz. Die Eingliederung...
-
SGB 3 § 15 Ausbildung- und Arbeitsuchende (Law)
Ausbildungsuchende sind Personen, die eine Berufsausbildung suchen. Arbeitsuchende sind Personen, die eine Beschäftigung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer suchen. Dies gilt auch, wenn sie bereits e...
-
SGB 3 § 24 Versicherungspflichtverhältnis (Law)
(1) In einem Versicherungspflichtverhältnis stehen Personen, die als Beschäftigte oder aus sonstigen Gründen versicherungspflichtig sind. (2) Das Versicherungspflichtverhältnis beginnt für B...
-
SGB 3 § 26 Sonstige Versicherungspflichtige (Law)
(1) Versicherungspflichtig sind 1. Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 35 des Neunten Buches...
-
SGB 3 § 31 Grundsätze der Berufsberatung (Law)
(1) Bei der Berufsberatung sind Neigung, Eignung und Leistungsfähigkeit der Ratsuchenden sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. (2) Die Agentur für Arbeit kann sich auch n...