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WDO 2002 § 37 Verhängen der Disziplinarmaßnahme (Law)
...§§ 39, 49 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 bleiben unberührt.
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WDO 2002 § 38 Richtlinien für das Bemessen der Disziplinarmaßnahme (Law)
(1) Bei Art und Maß der Disziplinarmaßnahme sind Eigenart und Schwere des Dienstvergehens und seine Auswirkungen, das Maß der Schuld, die Persönlichkeit, die bisherige Führung und die Beweggründe des ...
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WDO 2002 § 52 Vollstreckung der Ausgangsbeschränkung (Law)
...§ 25 Abs. 1 Satz 2 und 3 angeordneten Verschärfungen zusätzlich zu befehlen. (2) Die Ausgangsbeschränkung ist vom Beginn des ersten Tages bis zum Ablauf des letzten Tages des befohlenen Zeit...
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WDO 2002 § 57 Verjährung der Vollstreckung (Law)
Einfache Disziplinarmaßnahmen dürfen nach Ablauf von sechs Monaten nicht mehr vollstreckt werden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Disziplinarmaßnahme unanfechtbar geworden ist. Die Frist ist...
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WDO 2002 § 58 Arten der gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen (Law)
...§ 16 Abs. 1 ist nicht anzuwenden. Neben oder anstelle der Kürzung des Ruhegehalts kann auf Kürzung des Ausgleichs (§ 38 des Soldatenversorgungsgesetzes) erkannt werden. Im Übrigen darf wegen desselben...
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WDO 2002 § 61 Herabsetzung in der Besoldungsgruppe (Law)
Bei einem Soldaten, einem Soldaten im Ruhestand oder einem früheren Soldaten, der als Soldat im Ruhestand gilt (§ 1 Abs. 3), dessen Dienstgrad in zwei Besoldungsgruppen aufgeführt ist, ist die Herabse...
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WDO 2002 § 66 Aberkennung des Dienstgrades (Law)
...§ 63 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.
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WDO 2002 § 68 Bestimmung der Wehrdienstgerichte (Law)
...§§ 69 bis 79) und das Bundesverwaltungsgericht (§ 80).
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WDO 2002 § 76 Große Besetzung (Law)
Vor Anberaumung der Hauptverhandlung kann der Vorsitzende der Truppendienstkammer durch Beschluss zwei weitere Richter heranziehen, wenn dies nach Umfang oder Bedeutung der Sache geboten ist. ...
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WDO 2002 § 77 Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes (Law)
...§ 40 Abs. 4 mitgewirkt hat. ...
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WDO 2002 § 80 Wehrdienstsenate, Errichtung, Zusammensetzung, Zuständigkeit (Law)
...§ 74 Abs. 3 Satz 2 und 3, Abs. 4 bis 8 sowie die §§ 77 bis 79 gelten sinngemäß.
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WDO 2002 § 84 Bindung an tatsächliche Feststellungen anderer Entscheidungen (Law)
(1) Die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Strafverfahren oder Bußgeldverfahren, auf denen die Entscheidung beruht, sind im gerichtlichen Disziplinarverfahren, das denselben...
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WDO 2002 § 85 Verhandlungsunfähigkeit des Soldaten (Law)
...§ 16 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt entsprechend.
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WDO 2002 § 86 Zeugen und Sachverständige (Law)
(1) Die Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen ist nur zulässig, wenn sie zur Sicherung des Beweises oder mit Rücksicht auf die Bedeutung der Aussage oder als Mittel zur Herbeiführung einer wahre...
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WDO 2002 § 87 Unzulässigkeit der Verhaftung (Law)
Der Soldat kann im gerichtlichen Disziplinarverfahren nicht verhaftet werden.
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WDO 2002 § 90 Verteidigung (Law)
...§ 110 Satz 1 des Deutschen Richtergesetzes erfüllen, sowie Soldaten sein. Als Verteidiger vor dem Bundesverwaltungsgericht sind nur Personen zugelassen, welche die Befähigung zum Richteramt nach dem D...
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WDO 2002 § 96 Nachträgliches gerichtliches Disziplinarverfahren (Law)
...§ 40 Abs. 4 entschieden hat. (2) Führt das gerichtliche Disziplinarverfahren zur Verhängung einer gerichtlichen Disziplinarmaßnahme oder wird der Soldat freigesprochen, so hebt das Wehrdiens...
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WDO 2002 § 100 Zustellung der Anschuldigungsschrift (Law)
...§ 99 Abs. 2) zu und bestimmt eine Frist, innerhalb der der Soldat sich schriftlich äußern kann. Hierbei ist der Soldat auf sein Recht, gemäß § 90 Abs. 1 Satz 2 die Bestellung eines Verteidigers zu bea...
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WDO 2002 § 103 Ladung zur Hauptverhandlung, Ladungsfrist (Law)
...§ 100 setzt der Vorsitzende den Termin zur Hauptverhandlung an und lädt hierzu den Wehrdisziplinaranwalt, den Soldaten und seinen Verteidiger. Er lädt ferner die Zeugen und Sachverständigen, deren Ers...
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WDO 2002 § 112 Antragstellung (Law)
...§ 5 Abs. 2 und des § 11 Buchstabe b der Wehrbeschwerdeordnung bei den dort bezeichneten Vorgesetzten stellen; wird er mündlich gestellt, ist eine Niederschrift aufzunehmen, die der Vorgesetzte untersc...