-
MitbestGWO 3 2002 § 55 Delegierte, die für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern mehrerer Unternehmen gewählt werden (Law)
(1) Sind in einem Unternehmen, dessen Arbeitnehmer an der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nach dieser Verordnung teilnehmen, Aufsichtsratsmitglieder nach den Vorschriften der Ersten oder der Zweiten ...
-
MitbestGWO 3 2002 § 84a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen (Law)
...1) In nicht börsennotierten Unternehmen sind in einem Wahlgang nach § 78, einem Wahlgang nach § 81 und in einem Wahlgang nach § 84 so viele Bewerberinnen und Bewerber gewählt, wie Aufsichtsratsmitglie...
-
MitbestGWO 3 2002 § 84c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung (Law)
...1 nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber als Aufsichtsratsmitglieder gewählt, deren Wahl nicht nach § 18a Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes unwirksam ist. In einem Wahlgang nach § 84 ist die Bewerberin ...
-
MitbestGWO 3 2002 § 103 Stimmabgabe bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer (Law)
(1) Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Seebetrieben stimmen bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in Briefwahl ab. (2) Gleichzeitig mit der Versendun...
-
MitbestGWO 3 2002 § 54 Keine Wahl von Delegierten, soweit im Rahmen eines anderen Wahlverfahrens bereits Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden (Law)
...1 Satz 1 Nr. 1 bezeichneten Unternehmens erlässt hierüber eine Bekanntmachung; besteht das Unternehmen aus mehreren Betrieben, so erlässt der Hauptwahlvorstand die Bekanntmachung und übersendet sie de...