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GWB § 82 Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung (Law)
Die Kartellbehörde ist für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) in Fällen au...
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BImSchV 17 2013 § 5 Betriebsbedingungen (Law)
(1) Eine Abfallverbrennungsanlage ist so zu errichten und zu betreiben, dass 1. ein weitgehender Ausbrand der Abfälle oder der S...
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ScheckG Art 17 (Law)
(1) Das Indossament überträgt alle Rechte aus dem Scheck. (2) Ist es ein Blankoindossament, so kann der Inhaber 1. das...
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WG Art 17 (Law)
Wer aus dem Wechsel in Anspruch genommen wird, kann dem Inhaber keine Einwendungen entgegensetzen, die sich auf seine unmittelbaren Beziehungen zu dem Aussteller oder zu einem früheren Inhaber gründen...
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Grundgesetz Artikel 17 (Law)
...ksvertretung zu wenden.
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PflKartV 1986 Anlage 3 (zu § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 1, § 17 Abs. 1, § 20 Abs. 3) (Law)
...17 Abs. 1 - 500 25 kg ...
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MitbestGWO 1 2002 § 82 Einleitung des Abberufungsverfahrens (Law)
(1) Ein Antrag auf Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer nach § 23 Abs. 1 des Gesetzes ist schriftlich beim Betriebsrat einzureichen. (2) Unverzüglich nach Eingang eines A...
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BImSchV 17 2013 § 13 Wärmenutzung (Law)
Wärme, die in Abfallverbrennungs- oder -mitverbrennungsanlagen entsteht und die nicht an Dritte abgegeben wird, ist in Anlagen des Betreibers zu nutzen, soweit dies nach Art und Standort dieser Anlage...
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BImSchV 17 2013 § 14 Messplätze (Law)
Der Betreiber hat vor Inbetriebnahme einer Anlage für die Messungen zur Feststellung der Emissionen oder der Verbrennungsbedingungen sowie zur Ermittlung der Bezugs- oder Betriebsgrößen Messplätze ein...
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BImSchV 17 2013 § 18 Einzelmessungen (Law)
(1) Der Betreiber hat nach Errichtung oder wesentlicher Änderung einer Abfallverbrennungs- oder -mitverbrennungsanlage bei der Inbetriebnahme durch Messungen einer nach § 29b Absatz 2 in Verbindung mi...
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ErsDiG § 82 Übergangsvorschrift aus Anlass des Änderungsgesetzes vom 31. Juli 2008 (BGBl. I S. 1629) (Law)
Auf anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 31. Juli 2008 (BGBl. I S. 1629) unabkömmlich gestellt worden sind, ist § 16 Abs. 1 Satz 1 in der bis dahin gültigen F...
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BImSchV 17 2013 Inhaltsübersicht (Law)
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BImSchV 17 2013 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1), die durch die Richtlinie 2010/63/EU (ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 33) geändert worden ist, oder ...
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BImSchV 17 2013 § 28 Übergangsregelungen (Law)
...kstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, angegeben als Stickstoffdioxid, erst ab dem 1. Januar 2019 erfüllen. (5) Abweichend von Absatz 1 müssen bestehende Anlagen zur Herstellung von Zementklink...
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BImSchV 17 2013 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...ksichtigung von Anlage 5 zu beziehen ist. (11) „Biobrennstoffe“ im Sinne dieser Verordnung sind Biobrennstoffe gemäß § 2 Absatz 6 der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbren...
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BImSchV 17 2013 § 16 Kontinuierliche Messungen (Law)
...kstoffdioxids an den Stickstoffdioxidemissionen unter 10 Prozent liegt, soll die zuständige Behörde auf die kontinuierliche Messung des Stickstoffdioxids verzichten und die Bestimmung des Anteils durc...
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BImSchV 17 2013 § 23 Veröffentlichungspflichten (Law)
...kschlüsse auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gezogen werden können. Die zuständige Behörde legt Art und Form der Veröffentlichung fest.
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BImSchV 17 2013 § 27 Ordnungswidrigkeiten (Law)
...17 Absatz 1 Satz 2 einen Messwert für andere als die dort genannten Zeiten umrechnet, 16. entgegen § 17 Absatz 2 Satz 2 einen Bericht oder e...
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AuslSchuldAbkAG § 17 (Law)
...17, 1065 der Zivilprozessordnung sind entsprechend anzuwenden. (5) Ist für die Festsetzung der Zahlungs- und sonstigen Bedingungen eine Schiedsinstanz nach den Bestimmungen des Abkommens und...
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BBesG § 17 Aufwandsentschädigungen (Law)
Aufwandsentschädigungen dürfen nur gewährt werden, wenn und soweit aus dienstlicher Veranlassung finanzielle Aufwendungen entstehen, deren Übernahme dem Beamten, Richter oder Soldaten nicht zugemutet ...