-
AsylVfG 1992 § 84a Gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung (Law)
...2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. (3) (weggefallen)
-
AsylVfG 1992 § 38 Ausreisefrist bei sonstiger Ablehnung und bei Rücknahme des Asylantrags (Law)
...2) Im Falle der Rücknahme des Asylantrags vor der Entscheidung des Bundesamtes beträgt die dem Ausländer zu setzende Ausreisefrist eine Woche. (3) Im Falle der Rücknahme des Asylantrags oder...
-
AsylVfG 1992 § 48 Beendigung der Verpflichtung, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen (Law)
...2. als Asylberechtigter anerkannt ist oder ihm internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zuerkannt wurde oder 3. ...
-
AsylVfG 1992 § 87c Übergangsvorschriften aus Anlass der am 6. August 2016 in Kraft getretenen Änderungen (Law)
...2 bis 4 finden keine Anwendung, wenn der Ausländer einen vor dem 6. August 2016 liegenden Termin zur Stellung des Asylantrags nach § 23 Absatz 1 aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht wahrgenomme...
-
AsylVfG 1992 § 87a Übergangsvorschriften aus Anlass der am 1. Juli 1993 in Kraft getretenen Änderungen (Law)
...27, 29 Abs. 1 und 2 entsprechende Anwendung. (2) Für das Verwaltungsverfahren gelten folgende Übergangsvorschriften: 1. ...
-
AsylVfG 1992 § 83c Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten (Law)
...2 Nummer 2 Satz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung gelten auch für Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen des Bundesamtes nach § 75 Nummer 12 des Aufenthaltsgesetzes.
-
AsylVfG 1992 § 87b Übergangsvorschrift aus Anlass der am 1. September 2004 in Kraft getretenen Änderungen (Law)
...2004 anhängig geworden sind, gilt § 6 in der vor diesem Zeitpunkt geltenden Fassung weiter.