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MitbestGWO 3 2002 § 55 Delegierte, die für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern mehrerer Unternehmen gewählt werden (Law)
(1) Sind in einem Unternehmen, dessen Arbeitnehmer an der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nach dieser Verordnung teilnehmen, Aufsichtsratsmitglieder nach den Vorschriften der Ersten oder der Zweiten ...
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MitbestGWO 3 2002 § 84a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen (Law)
(1) In nicht börsennotierten Unternehmen sind in einem Wahlgang nach § 78, einem Wahlgang nach § 81 und in einem Wahlgang nach § 84 so viele Bewerberinnen und Bewerber gewählt, wie Aufsichtsratsmitgli...
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MitbestGWO 3 2002 § 84c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung (Law)
...3 und 84 Absatz 3 Satz 3 ermittelt, stellt der Hauptwahlvorstand fest, ob bei der Wahl der Geschlechteranteil nach § 7 Absatz 3 des Gesetzes in Verbindung mit § 96 Absatz 2 Satz 4 des Aktiengesetzes e...
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MitbestGWO 3 2002 § 103 Stimmabgabe bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer (Law)
...37 Abs. 2 Satz 2) übersendet der Hauptwahlvorstand a) jedem Schiff die zur Stimmabgabe erforderlichen Unterlagen in einer Anzahl, die die Zah...
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MitbestGWO 3 2002 § 54 Keine Wahl von Delegierten, soweit im Rahmen eines anderen Wahlverfahrens bereits Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden (Law)
(1) Sind die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte zu wählen, so findet eine Wahl von Delegierten nach den Vorschriften dieses Abschnitts nicht statt, soweit ...