-
SGB 4 § 96 Kommunikationsserver (Law)
(1) Zur Bündelung der Datenübermittlung vom Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger und andere öffentliche Stellen nach diesem Gesetzbuch und dem Aufwendungsausgleichsgesetz sowie des zugehörigen...
-
SGB 4 § 101 Stammdatendatei (Law)
(1) Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. errichtet eine Stammdatendatei, in der der zuständige Unfallversicherungsträger, die Mitgliedsnummer des Unternehmers, die anzuwendenden Gefahrtar...
-
SGB 4 § 110c Verwaltungsvereinbarungen, Verordnungsermächtigung (Law)
(1) Die Spitzenverbände der Träger der Sozialversicherung und die Bundesagentur für Arbeit vereinbaren gemeinsam unter besonderer Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen das Näh...
-
SGB 4 § 115 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit (Law)
Vom 1. Januar 2015 bis einschließlich 31. Dezember 2018 gilt § 8 Absatz 1 Nummer 2 mit der Maßgabe, dass die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage ...
-
SGB 4 § 2 Versicherter Personenkreis (Law)
(1) Die Sozialversicherung umfasst Personen, die kraft Gesetzes oder Satzung (Versicherungspflicht) oder auf Grund freiwilligen Beitritts oder freiwilliger Fortsetzung der Versicherung (Versicherungsb...
-
SGB 4 § 3 Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich (Law)
Die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung gelten, 1. soweit sie eine Beschäftigung oder e...
-
SGB 4 § 6 Vorbehalt abweichender Regelungen (Law)
Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt.
-
SGB 4 § 11 Tätigkeitsort (Law)
(1) Die Vorschriften über den Beschäftigungsort gelten für selbständige Tätigkeiten entsprechend, soweit sich nicht aus Absatz 2 Abweichendes ergibt. (2) Ist eine feste Arbeitsstätte nicht v...
-
SGB 4 § 14 Arbeitsentgelt (Law)
(1) Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form ...
-
SGB 4 § 15 Arbeitseinkommen (Law)
(1) Arbeitseinkommen ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu wer...
-
SGB 4 § 18a Art des zu berücksichtigenden Einkommens (Law)
(1) Bei Renten wegen Todes sind als Einkommen zu berücksichtigen 1. Erwerbseinkommen, 2. ...
-
SGB 4 § 18b Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens (Law)
(1) Maßgebend ist das für denselben Zeitraum erzielte monatliche Einkommen. Mehrere zu berücksichtigende Einkommen sind zusammenzurechnen. Wird die Rente nur für einen Teil des Monats gezahlt, ist das...
-
SGB 4 § 18e Ermittlung von Einkommensänderungen (Law)
(1) Für Bezieher von Arbeitsentgelt und diesem vergleichbaren Einkommen hat der Arbeitgeber auf Verlangen des Versicherungsträgers das von ihnen für das letzte Kalenderjahr erzielte Arbeitsentgelt und...
-
SGB 4 § 18g Angabe der Versicherungsnummer (Law)
Vertragsbestimmungen, durch die der einzelne zur Angabe der Versicherungsnummer für eine nicht nach § 18f zugelassene Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung verpflichtet werden soll, sind unwirksam. Eine...
-
SGB 4 § 18n Absendernummer (Law)
(1) Eine meldende Stelle erhält auf elektronischen Antrag bei der Vergabe eines Zertifikates zur Sicherung der Datenübertragung von der das Zertifikat ausstellenden Stelle eine Absendernummer, die der...
-
SGB 4 § 23a Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahmen (Law)
(1) Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sind Zuwendungen, die dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind und nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden. Als ...
-
SGB 4 § 24 Säumniszuschlag (Law)
(1) Für Beiträge und Beitragsvorschüsse, die der Zahlungspflichtige nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hat, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von eins vom...
-
SGB 4 § 25 Verjährung (Law)
(1) Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in dreißig Jahren nach Ab...
-
SGB 4 § 28 Verrechnung und Aufrechnung des Erstattungsanspruchs (Law)
Der für die Erstattung zuständige Leistungsträger kann 1. mit Ermächtigung eines anderen Leistungsträgers dessen Ansprüche gegen...
-
SGB 4 § 28c Verordnungsermächtigung (Law)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere über das Melde- und Beitragsnachweisverfahren zu bestimmen,...