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SGB 10 § 48 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse (Law)
...soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit 1. die Änderung zugunsten des Betroffenen erfolgt, ...
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SGB 10 § 77 Übermittlung ins Ausland und an über- oder zwischenstaatliche Stellen (Law)
...Sozialdaten an Personen oder Stellen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder an Stellen der Organe un...
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SGB 10 § 78 Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten übermittelt werden (Law)
...Sozialdaten an Gerichte oder Staatsanwaltschaften für die Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens übermittelt worden, so dürfen sie nach Maßgabe der §§ 476, 487 Abs. 4 der Strafprozessordnung...
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SGB 10 § 100 Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs (Law)
...soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Krankenhäuser sowie für Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. ...
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SGB 10 § 99 Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen (Law)
...sozialen Entschädigungsrecht 1. das Einkommen oder das Vermögen von Angehörigen des Leistungsempfängers oder sonstiger Personen bei einer Soz...
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SGB 10 § 67e Erhebung und Übermittlung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung (Law)
...8p des Vierten Buches darf bei der überprüften Person zusätzlich erfragt werden, 1. ob und welche Art von Sozialleistungen nach diesem Gesetz...
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SGB 10 § 76 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten (Law)
...Sozialdaten, die einer in § 35 des Ersten Buches genannten Stelle von einem Arzt oder einer anderen in § 203 Absatz 1 und 4 des Strafgesetzbuches genannten Person zugänglich gemacht worden sind, ist n...
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SGB 10 § 72 Übermittlung für den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit (Law)
...sowie früher geführte Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, derzeitige und frühere Anschriften des Betroffenen sowie Namen und Anschriften seiner derzeitigen und früheren Arbeitgeber beschränkt. ...
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SGB 10 § 71 Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse (Law)
...Sozialdaten ist zulässig, soweit sie erforderlich ist für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten zur Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes nach § 1 Nummer 8 und 9, § 3 Absatz 4, nach den de...
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SGB 10 § 74 Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich (Law)
...sorgungsausgleich auf die ausgleichsberechtigte Person übertragene Rentenanwartschaft, soweit die ausgleichspflichtige Person nach § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Satz 2 des Einkom...
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SGB 10 § 74a Übermittlung zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche und im Vollstreckungsverfahren (Law)
...sort, derzeitige Anschrift des Betroffenen, sein derzeitiger oder zukünftiger Aufenthaltsort sowie Namen, Vornamen oder Firma und Anschriften seiner derzeitigen Arbeitgeber übermittelt werden, soweit ...
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SGB 10 § 75 Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung (Law)
...Sozialdaten ist zulässig, soweit sie erforderlich ist für ein bestimmtes Vorhaben 1. der wissenschaftlichen Forschung im Sozialleistungsberei...
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SGB 10 § 80 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Auftrag (Law)
...85 und 85a nur § 4g Abs. 2, § 18 Abs. 2 und die §§ 24 bis 26 des Bundesdatenschutzgesetzes. Bei den in § 35 des Ersten Buches genannten Stellen, die nicht solche des Bundes sind, treten anstelle des B...
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SGB 10 § 84 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht (Law)
...Sozialdaten von dem Betroffenen bestritten und lässt sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit der Daten feststellen, bewirkt dies keine Sperrung, soweit es um die Erfüllung sozialer Aufgaben ...
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SGB 10 § 103 Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist (Law)
...Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe nur von dem Zeitpunkt ab, von dem ihnen bekannt war, dass die Voraussetzungen für ihre Leistungspflicht vorlagen.
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SGB 10 § 68 Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Behörden der Gefahrenabwehr (Law)
...sort, derzeitige Anschrift des Betroffenen, sein derzeitiger oder zukünftiger Aufenthaltsort sowie Namen, Vornamen oder Firma und Anschriften seiner derzeitigen Arbeitgeber übermittelt werden, soweit ...