-
MitbestGWO 3 2002 § 55 Delegierte, die für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern mehrerer Unternehmen gewählt werden (Law)
(1) Sind in einem Unternehmen, dessen Arbeitnehmer an der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder nach dieser Verordnung teilnehmen, Aufsichtsratsmitglieder nach den Vorschriften der Ersten oder der Zweiten ...
-
MitbestGWO 3 2002 § 84a Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen (Law)
(1) In nicht börsennotierten Unternehmen sind in einem Wahlgang nach § 78, einem Wahlgang nach § 81 und in einem Wahlgang nach § 84 so viele Bewerberinnen und Bewerber gewählt, wie Aufsichtsratsmitgli...
-
MitbestGWO 3 2002 § 84c Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung (Law)
...96 Absatz 2 Satz 4 des Aktiengesetzes eingehalten worden ist. (2) Ist der Geschlechteranteil nach § 7 Absatz 3 des Gesetzes bei der Wahl eingehalten, sind in einem Wahlgang nach § 78, einem ...
-
MitbestGWO 3 2002 § 103 Stimmabgabe bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer (Law)
(1) Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Seebetrieben stimmen bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in Briefwahl ab. (2) Gleichzeitig mit der Versendun...
-
MitbestGWO 3 2002 § 54 Keine Wahl von Delegierten, soweit im Rahmen eines anderen Wahlverfahrens bereits Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden (Law)
(1) Sind die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte zu wählen, so findet eine Wahl von Delegierten nach den Vorschriften dieses Abschnitts nicht statt, soweit ...