-
SGB 5 § 95 Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (Law)
...9a) Der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmende Vertragsarzt kann mit Genehmigung des Zulassungsausschusses Ärzte, die von einer Hochschule mindestens halbtags als angestellte oder beamtete Hoch...
-
SGB 5 § 100 Unterversorgung (Law)
(1) Den Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen obliegt die Feststellung, daß in bestimmten Gebieten eines Zulassungsbezirks eine ärztliche Unterversorgung eingetreten ist oder in absehbarer Zei...
-
SGB 5 § 104 Verfahren bei Zulassungsbeschränkungen (Law)
(1) Die Zulassungsverordnungen bestimmen, unter welchen Voraussetzungen, in welchem Umfang und für welche Dauer zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten ärztlichen Versorgung in solchen Gebieten eine...
-
SGB 5 § 105 Förderung der vertragsärztlichen Versorgung (Law)
(1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben mit Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen entsprechend den Bedarfsplänen alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen...
-
SGB 5 § 108 Zugelassene Krankenhäuser (Law)
Die Krankenkassen dürfen Krankenhausbehandlung nur durch folgende Krankenhäuser (zugelassene Krankenhäuser) erbringen lassen: 1. ...
-
SGB 5 § 117 Hochschulambulanzen (Law)
(1) Ambulanzen, Institute und Abteilungen der Hochschulkliniken (Hochschulambulanzen) sind zur ambulanten ärztlichen Behandlung der Versicherten und der in § 75 Absatz 3 genannten Persone...
-
SGB 5 § 119 Sozialpädiatrische Zentren (Law)
(1) Sozialpädiatrische Zentren, die fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen und die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche sozialpädiatrische Behandlung bieten, kön...
-
SGB 5 § 123 (weggefallen) (Law)
-
-
SGB 5 § 132 Versorgung mit Haushaltshilfe (Law)
(1) Über Inhalt, Umfang, Vergütung sowie Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen zur Versorgung mit Haushaltshilfe schließen die Krankenkassen Verträge mit geeigneten Personen...
-
SGB 5 § 132b Versorgung mit Soziotherapie (Law)
(1) Die Krankenkassen oder die Landesverbände der Krankenkassen können unter Berücksichtigung der Richtlinien nach § 37a Abs. 2 mit geeigneten Personen oder Einrichtungen Verträge über die Versorgung ...
-
SGB 5 § 132d Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (Law)
(1) Über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung einschließlich der Vergütung und deren Abrechnung schließen die Krankenkassen unter Berücksichtigung der Richtlinien nach § 37b Verträge mit g...
-
SGB 5 § 135 Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (Law)
(1) Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden dürfen in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkassen nur erbracht werden, wenn der Gemeinsame...
-
SGB 5 § 138 Neue Heilmittel (Law)
Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte dürfen neue Heilmittel nur verordnen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss zuvor ihren therapeutischen Nutzen anerkannt und in den Richtlini...
-
SGB 5 § 139c Finanzierung (Law)
...9a Abs. 1 erfolgt jeweils zur Hälfte durch die Erhebung eines Zuschlags für jeden abzurechnenden Krankenhausfall und durch die zusätzliche Anhebung der Vergütungen für die ambulante vertragsärztliche ...
-
SGB 5 § 165 (weggefallen) (Law)
-
-
SGB 5 § 167 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Law)
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See führt die Krankenversicherung nach den Vorschriften dieses Buches durch.
-
SGB 5 § 168 Ersatzkassen (Law)
(1) Ersatzkassen sind am 31. Dezember 1992 bestehende Krankenkassen, bei denen Versicherte die Mitgliedschaft bis zum 31. Dezember 1995 durch Ausübung des Wahlrechts erlangen können. (2) Bes...
-
SGB 5 § 171d Haftung im Insolvenzfall (Law)
(1) Wird über das Vermögen einer Krankenkasse das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse rechtskräftig abgewiesen (Insolvenzfall), haftet der Spitzenverband Bund der Krankenkasse...
-
SGB 5 § 171e Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen (Law)
...vseite der Vermögensrechnung sind Rückstellungen in Höhe des vorhandenen Deckungskapitals zu bilden. Satz 1 gilt nicht, soweit eine Krankenkasse der Aufsichtsbehörde durch ein versicherungsmathematisc...
-
SGB 5 § 192 Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger (Law)
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange 1. sie sich in einem rechtmäßigen Arbeitskampf befinden...