-
DRiG § 46 Geltung des Bundesbeamtenrechts (Law)
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gelten für die Rechtsverhältnisse der Richter im Bundesdienst bis zu einer besonderen Regelung die Vorschriften für Bundesbeamte entsprechend.
-
RechVersV § 46 Aufwendungen für Kapitalanlagen (Law)
(1) Für den Ausweis der Aufwendungen für Kapitalanlagen ist § 45 Abs. 1 entsprechend anzuwenden. (2) Als Aufwendungen für die Verwaltung der Kapitalanlagen sind die dem Funktionsbereich &quo...
-
SEAG § 46 Anmeldung von Änderungen (Law)
(1) Die geschäftsführenden Direktoren haben jeden Wechsel der Verwaltungsratsmitglieder unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen und die Bekanntmachung zum Handelsregister einzureic...
-
UVPG § 46 Verbundene Prüfverfahren (Law)
Für einen Plan nach § 35 oder § 36, der einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben, Projekten oder Plänen geeignet ist, ein Natura 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, ist die Verträglic...
-
SprengV 1 § 46 (Law)
Ordnungswidrig im Sinne des § 41 Abs. 1 Nr. 16 des Sprengstoffgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 14...
-
StGB § 46 Grundsätze der Strafzumessung (Law)
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen....
-
AufenthV § 46 Gebühren für das Visum (Law)
(1) Die Erhebung von Gebühren für die Erteilung und Verlängerung von Schengen-Visa und Flughafentransitvisa richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 810/2009. Ehegatten, Lebenspartner und minderjähri...
-
ArbnErfG § 46 Außerkrafttreten von Vorschriften (Law)
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden folgende Vorschriften aufgehoben, soweit sie nicht bereits außer Kraft getreten sind: ...
-
BJagdG § 46 Inkrafttreten des Gesetzes (Law)
(1) (Inkrafttreten der ursprünglichen Fassung des Gesetzes) (2) (Aufhebung von Vorschriften) (3) Verweisungen auf Vorschriften, die nach Absatz 2 außer Kr...
-
DWG § 46 Grundsätze der Wirtschaftsführung (Law)
(1) Die Deutsche Welle ist in ihrer Wirtschaftsführung selbständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt oder zulässt. (2) Die Deutsche Welle hat ein kaufmännisches Rechnungswesen ge...
-
FamGKG § 46 Übrige Kindschaftssachen (Law)
(1) Wenn Gegenstand einer Kindschaftssache eine vermögensrechtliche Angelegenheit ist, gelten § 38 des Gerichts- und Notarkostengesetzes und die für eine Beurkundung geltenden besonderen Geschäftswert...
-
BZRG § 46 Länge der Tilgungsfrist (Law)
(1) Die Tilgungsfrist beträgt 1. fünf Jahre bei Verurteilungen ...
-
GewO § 46 Fortführung des Gewerbes (Law)
(1) Nach dem Tode eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners durch einen nach § 45 befähigten Stellvertreter betrieben werden, wenn die für de...
-
SCEBG § 46 Errichtungs- und Tätigkeitsschutz (Law)
Niemand darf 1. die Bildung des besonderen Verhandlungsgremiums, die Errichtung eines SCE-Betriebsrats oder die Einführung eines...
-
PStG § 46 Änderung einer Anzeige (Law)
Sind in der schriftlichen Anzeige einer Geburt oder eines Sterbefalls Angaben unrichtig oder unvollständig und ist der richtige oder vollständige Sachverhalt durch öffentliche Urkunden oder auf Grund ...
-
ZO-Ärzte § 46 (Law)
(1) Für das Verfahren werden nachstehende Gebühren erhoben: ...
-
WehrPflG (XXXX) §§ 46 und 47 (weggefallen) (Law)
-
-
PreisLS Nr 46 Mengenansatz des betriebsnotwendigen Vermögens (Law)
Das betriebsnotwendige Vermögen und das Abzugskapital sind mit den im Abrechnungszeitabschnitt durchschnittlich gebundenen Mengen anzusetzen.
-
AuslWBG § 46 Einspruch des Ausstellers (Law)
(1) Hat die Prüfstelle einen Auslandsbond anerkannt, so steht dem Aussteller gegen diese Entscheidung der Einspruch zu. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats bei der Prüfstelle schriftlich einzuleg...
-
BBergG § 46 Hilfsbau bei Bergwerkseigentum (Law)
Ein Hilfsbau, der auf Grund von Bergwerkseigentum rechtmäßig angelegt worden ist, gilt als dessen wesentlicher Bestandteil. Eine Eintragung in das Grundbuch ist nicht erforderlich.