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BBG 2009 § 84a Rückforderung zu viel gezahlter Geldleistungen (Law)
Die Rückforderung zu viel gezahlter Geldleistungen, die der Dienstherr auf Grund beamtenrechtlicher Vorschriften geleistet hat, richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die...
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BBG 2009 § 89 Erholungsurlaub (Law)
...und Beamten steht jährlich ein Erholungsurlaub unter Fortgewährung der Besoldung zu. Die Bewilligung, die Dauer und die Abgeltung des Erholungsurlaubs regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung...
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BBG 2009 § 92b Pflegezeit mit Vorschuss (Law)
(1) Unter den Voraussetzungen des § 92a Absatz 1 wird auf Antrag für längstens sechs Monate Teilzeitbeschäftigung mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden oder Urlau...
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BBG 2009 § 101 Ausübung von Nebentätigkeiten (Law)
...und gegen Entrichtung eines angemessenen Entgelts in Anspruch genommen werden. Das Entgelt ist nach den dem Dienstherrn entstehenden Kosten zu bemessen und muss den besonderen Vorteil berücksichtigen,...
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BBG 2009 § 105 Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses (Law)
...und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können, vor ihrer Aufnahme schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Die Anzeigepflicht endet, wenn die Beamtinnen und Beamten mit Erreichen ...
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BBG 2009 § 109 Anhörungspflicht (Law)
...und Beamte sind zu Beschwerden, Behauptungen und Bewertungen, die für sie ungünstig sind oder ihnen nachteilig werden können, vor deren Aufnahme in die Personalakte zu hören, soweit die Anhörung nicht...
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BBG 2009 § 112 Entfernung von Unterlagen (Law)
...und Bewertungen, auf die § 16 Abs. 3 und 4 Satz 1 des Bundesdisziplinargesetzes nicht anzuwenden ist, sind, 1. falls sie sich als unbegründet...
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BBG 2009 § 115 Übermittlungen in Strafverfahren (Law)
...unde liegen. (4) Sonstige Tatsachen, die in einem Strafverfahren bekannt werden, dürfen mitgeteilt werden, wenn ihre Kenntnis aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls für dienstrechtlich...
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BBG 2009 § 146 Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (Law)
...und ihre Verbände. Diesen bleibt es überlassen, die Rechtsverhältnisse ihrer Beamtinnen und Beamten und Seelsorgerinnen und Seelsorger diesem Gesetz entsprechend zu regeln oder Vorschriften dieses Ges...
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BBG 2009 § 147 Übergangsregelungen (Law)
...und Beamte, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen worden sind, sind anstelle des § 10 Abs. 1 und 3 und des § 11 der § 6 Abs. 1 und der § 9 des Bundesbeamteng...
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BBG 2009 § 40 Ausscheiden bei Wahlen oder Übernahme politischer Ämter (Law)
...und Beamte müssen aus ihrem Amt ausscheiden, wenn sie die Wahl zum Europäischen Parlament oder zum Deutschen Bundestag annehmen. Das Nähere bestimmt ein Gesetz. Für Beamtinnen und Beamte, die in die g...
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BBG 2009 § 102 Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit (Law)
...und Beamte, die aus einer auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung der oder des Dienstvorgesetzten ausgeübten Tätigkeit im Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder in einem sonstigen Organ einer ...
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BBG 2009 § 103 Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit (Law)
...und Nebenbeschäftigungen, die im Zusammenhang mit dem Hauptamt übertragen sind oder die auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung der oder des Dienstvorgesetzten ausgeübt worden sind.
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BBG 2009 § 49 Ruhestand beim Beamtenverhältnis auf Probe wegen Dienstunfähigkeit (Law)
...und Beamte auf Probe sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die sie sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des...