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EinigVtr Anlage I Kap VIII E II Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht wird wie folgt aufgehoben, geändert oder ergänzt: 1. Arbeitsförderungsgesetz vom 25. Juni 1969 (B...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII F I Anlage I Kapitel VIII (Law)
Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages sind ausgenommen: 1. Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachu...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII F II Anlage I Kapitel VIII (Law)
...VIII Sachgebiet I Abschnitt III Nr. 1. Buchstabe e (2) des Vertrages entsprechend. (2) Zu den Aufgaben der Überleitungsanstalt gehört auch die Durchführung der Geschäfte, die den Berei...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII G III Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. und 2. (nicht mehr anzu...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII H I Anlage I Kapitel VIII (Law)
(Fundstelle in der Anlage I des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1020 - 1070) Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages ...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII H II Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht wird wie folgt ergänzt: 1. Zur Durchführung der Versicherung in dem in Artikel 3 des Einigungsver...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII H III Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. Rentenreformgesetz 1992...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII K I Anlage I Kapitel VIII (Law)
Von dem Inkrafttreten des Bundesrechts gemäß Artikel 8 des Vertrages sind ausgenommen: 1. Artikel 2 des Fünften Anpassungsgesetz...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII K II Anlage I Kapitel VIII (Law)
Bundesrecht wird wie folgt ergänzt: Bundesversorgungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (BGBl. I S. 21), zuletzt geändert durch Artikel...
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BBG 2009 § 99 Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte bedürfen zur Ausübung jeder entgeltlichen Nebentätigkeit, mit Ausnahme der in § 100 Abs. 1 abschließend aufgeführten, der vorherigen Genehmigung, soweit sie nich...
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MontanMitbestGErgGWO 2005 § 99 Gemeinsame Vorschrift (Law)
(1) Für einen Seebetrieb wird ein Betriebswahlvorstand nicht gebildet. Der Hauptwahlvorstand nimmt im Seebetrieb die sich aus dieser Verordnung ergebenden Aufgaben des Betriebswahlvorstands wahr. Abwe...
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StrlSchV 2001 § 99 In der Überwachung verbleibende Rückstände (Law)
Der nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Verpflichtete hat der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats Art, Masse und spezifische Aktivität der überwachungsbedürftigen Rückstände sowie eine geplante Beseitigung...
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SGB 6 § 99 Beginn (Law)
(1) Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalen...
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StBerG § 99 Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte als Beisitzer (Law)
(1) Die Beisitzer aus den Reihen der Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten sind ehrenamtliche Richter. (2) Die ehrenamtlichen Richter werden für die Gerichte des ersten und zweiten Recht...
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SGB 3 § 99 Anzeige des Arbeitsausfalls (Law)
(1) Der Arbeitsausfall ist bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat, schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Die Anzeige kann nur vom Arbeitgeber oder der Betriebsvert...
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SGB 5 § 99 Bedarfsplan (Law)
(1) Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen nach Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen Richtlinien auf ...
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SG § 99 Übergangsvorschrift aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes (Law)
§ 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 gilt entsprechend, wenn die gesundheitliche Schädigung in der Zeit vom 1. Juli 1992 bis zum 30. November 2002 verursacht worden ist.
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WHG 2009 § 99 Ausgleich (Law)
Ein Ausgleich nach § 52 Absatz 5 und § 78 Absatz 5 Satz 2 ist in Geld zu leisten. Im Übrigen gelten für einen Ausgleich nach Satz 1 § 96 Absatz 1 und 5 und § 97 entsprechend.
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AMG 1976 § 99 Arzneimittelgesetz 1961 (Law)
Arzneimittelgesetz 1961 im Sinne dieses Gesetzes ist das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln vom 16. Mai 1961 (BGBl. I S. 533), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 2. Juli 1975 (BGBl. I S. 174...
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BBiG 2005 § 99 Personal (Law)
(1) Die Aufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung werden von Beamten, Beamtinnen und Dienstkräften, die als Angestellte, Arbeiter und Arbeiterinnen beschäftigt sind, wahrgenommen. Es ist Diensthe...