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UmwG 1995 § 207 Angebot der Barabfindung (Law)
...§ 71 Abs. 4 Satz 2 des Aktiengesetzes ist insoweit nicht anzuwenden. Kann der Rechtsträger auf Grund seiner neuen Rechtsform eigene Anteile oder Mitgliedschaften nicht erwerben, so ist die Barabfindun...
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UmwG 1995 § 211 Anderweitige Veräußerung (Law)
...§ 209 bestimmten Frist Verfügungsbeschränkungen nicht entgegen.
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UmwG 1995 § 222 Anmeldung des Formwechsels (Law)
...§ 219 den Gründern dieser Gesellschaft gleichstehen. (3) Die Anmeldung der Umwandlung zur Eintragung in das Register nach § 198 Abs. 2 Satz 3 kann auch von den zur Vertretung der formwechsel...
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UmwG 1995 § 225a Möglichkeit des Formwechsels (Law)
Eine Partnerschaftsgesellschaft kann auf Grund eines Umwandlungsbeschlusses nach diesem Gesetz nur die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer eingetragenen Genossenschaft erlangen.
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UmwG 1995 § 228 Möglichkeit des Formwechsels (Law)
...§ 1 Abs. 1 und 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes). § 1 Abs. 3 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes bleibt unberührt.
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UmwG 1995 § 235 Anmeldung des Formwechsels (Law)
...§ 198 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. (2) Die Anmeldung nach Absatz 1 oder nach § 198 ist durch das Vertretungsorgan der formwechselnden Gesellschaft vorzunehmen.
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UmwG 1995 § 238 Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber (Law)
...§§ 230 und 231 entsprechend anzuwenden. § 192 Abs. 2 bleibt unberührt.
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UmwG 1995 § 240 Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber (Law)
...§ 65 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. Der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung der formwechselnden Gesellschaft kann eine größere Mehrheit und weitere Erfordernisse, beim Formwechsel einer Kommand...
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UmwG 1995 § 246 Anmeldung des Formwechsels (Law)
...§ 8 Abs. 2 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und § 37 Abs. 1 des Aktiengesetzes sind auf die Anmeldung nach § 198 nicht anzuwenden.
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UmwG 1995 § 249 Gläubigerschutz (Law)
...§ 224 entsprechend anzuwenden.
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UmwG 1995 § 252 Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber (Law)
...§ 50 Abs. 2 und § 65 Abs. 2 sind entsprechend anzuwenden. Der Gesellschaftsvertrag oder die Satzung der formwechselnden Gesellschaft kann eine größere Mehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen. ...
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UmwG 1995 § 255 Wirkungen des Formwechsels (Law)
...§ 202 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß die an den bisherigen Anteilen bestehenden Rechte Dritter an den durch den Formwechsel erlangten Geschäftsguthaben weiterbestehen. ...
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UmwG 1995 § 256 Geschäftsguthaben, Benachrichtigung der Mitglieder (Law)
...§ 204 in Verbindung mit § 22 gemeldet haben, befriedigt oder sichergestellt sind. (3) Die Genossenschaft hat jedem Mitglied unverzüglich nach der Bekanntmachung der Eintragung d...
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UmwG 1995 § 266 Wirkungen des Formwechsels (Law)
...§ 202 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß die an den bisherigen Geschäftsguthaben bestehenden Rechte Dritter an den durch den Formwechsel erlangten Anteilen und Teilrechten weiterb...
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UmwG 1995 § 268 Aufforderung an die Aktionäre; Veräußerung von Aktien (Law)
(1) In der Mitteilung nach § 267 sind Aktionäre aufzufordern, die ihnen zustehenden Aktien abzuholen. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß die Gesellschaft berechtigt ist, Aktien, die nicht binnen sechs ...
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UmwG 1995 § 269 Hauptversammlungsbeschlüsse, genehmigtes Kapital (Law)
...§ 268 Abs. 3 veräußerten Aktien nicht insgesamt mindestens sechs Zehntel des Grundkapitals erreichen, kann die Hauptversammlung der Gesellschaft neuer Rechtsform keine Beschlüsse fassen, die nach Gese...
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UmwG 1995 § 283 Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung (Law)
...§§ 229 und 230 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 231 Satz 1 und § 260 Abs. 1 entsprechend anzuwenden. § 192 Abs. 2 bleibt unberührt. (2) Auf die Mitgliederversammlung, die den Formwechsel beschließen s...
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UmwG 1995 § 285 Inhalt des Umwandlungsbeschlusses (Law)
(1) Auf den Umwandlungsbeschluß ist auch § 253 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (2) Sollen bei der Genossenschaft nicht alle Mitglieder mit der gleichen Zahl von Geschäftsan...
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UmwG 1995 § 303 Kapitalschutz, Zustimmungserfordernisse (Law)
(1) Außer den für die neue Rechtsform maßgebenden Gründungsvorschriften ist auch § 220 entsprechend anzuwenden. (2) Ein Formwechsel in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien bedarf der Zustim...
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UmwG 1995 § 313 Unrichtige Darstellung (Law)
...§ 52 über die Zustimmung der Anteilsinhaber dieses Rechtsträgers oder in einer Erklärung nach § 140 oder § 146 Abs. 1 über die Deckung des Stammkapitals oder Grundkapitals der übertragenden Gesellscha...