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SGB 5 § 293 Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer (Law)
...5 des Ersten Buches genannten Stellen gehört, gilt § 35 des Ersten Buches entsprechend. Das Verzeichnis enthält für alle Ärzte nach Satz 1 folgende Angaben: 1. ...
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SGB 5 § 302 Abrechnung der sonstigen Leistungserbringer (Law)
...5a erforderlich sind. (3) Die Richtlinien haben auch die Voraussetzungen und das Verfahren bei Teilnahme an einer Abrechnung im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertba...
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SGB 5 § 303b Datenübermittlung (Law)
(1) Das Bundesversicherungsamt übermittelt die nach § 268 Absatz 3 Satz 14 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 1 bis 7 erhobenen Daten für die in § 303e Absatz 2 genannten Zwecke an die Datenaufbereitungs...
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SGB 5 § 305b Veröffentlichung der Jahresrechnungsergebnisse (Law)
Die Krankenkassen, mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkasse, veröffentlichen im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der eigenen Internetpräsenz zum 30. November des dem Berichtsjahr folg...
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SGB 5 § 256 Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen (Law)
...55 Abs. 2 Satz 1 und 2 gilt entsprechend. Die Krankenkasse zieht die Beiträge aus nachgezahlten Versorgungsbezügen ein. Dies gilt nicht für Beiträge aus Nachzahlungen aufgrund von Anpassungen der Vers...
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SGB 5 § 263 Verwaltungsvermögen (Law)
(1) Das Verwaltungsvermögen der Krankenkasse umfaßt 1. Vermögensanlagen, die der Verwaltung der Krankenkasse sowie der Führung i...
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SGB 5 § 266 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (Risikostrukturausgleich) (Law)
...5) Das Bundesversicherungsamt ermittelt die Höhe der Zuweisungen und weist die entsprechenden Mittel den Krankenkassen zu. Es gibt für die Ermittlung der Höhe der Zuweisung nach Absatz 2 Satz 1 jährli...
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SGB 5 § 271a Sicherstellung der Einnahmen des Gesundheitsfonds (Law)
...5) Klagen gegen die Erhebung von Säumniszuschlägen haben keine aufschiebende Wirkung. (6) § 28r des Vierten Buches und § 251 Abs. 5 Satz 2 bleiben unberührt.
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SGB 5 § 273 Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich (Law)
...5 einer Prüfung zur Feststellung einer Auffälligkeit. Die Daten nach § 268 Absatz 3 Satz 14 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 1 bis 4 und 6 bis 7 kann das Bundesversicherungsamt einer Prüfung zur Festst...
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SGB 5 § 276 Zusammenarbeit (Law)
...5 erforderlich ist. Haben die Krankenkassen oder der Medizinische Dienst für eine gutachtliche Stellungnahme oder Prüfung nach § 275 Absatz 1 bis 3 erforderliche versichertenbezogene Daten bei den Lei...
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SGB 5 § 281 Finanzierung und Aufsicht (Law)
...5 Absatz 1 bis 3a, den §§ 275a und 275b erforderlichen Mittel mit Ausnahme der erforderlichen Mittel für die Kontrollen nach § 275a Absatz 4 werden von den Krankenkassen nach § 278 Abs. 1 Satz 1 durch...
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SGB 5 § 283 Ausnahmen (Law)
Die Aufgaben des Medizinischen Dienstes nimmt für die Krankenversicherung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See deren Sozialmedizinischer Dienst wahr.
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SGB 5 § 284 Sozialdaten bei den Krankenkassen (Law)
...5 Abs. 1b Satz 1 an die Krankenkasse übermittelt werden, dürfen nur zu Zwecken nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und § 305 Abs. 1 versichertenbezogen verarbeitet und genutzt werden ...
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SGB 5 § 291d Integration offener Schnittstellen in informationstechnische Systeme, Verordnungsermächtigung (Law)
...5) Die nach den Absätzen 2 bis 4 für die Festlegung zuständigen Organisationen stimmen sich mit dem Ziel ab, bei inhaltlichen Gemeinsamkeiten der Schnittstellen sektorübergreifende einheitliche Vorgab...
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SGB 5 § 295 Abrechnung ärztlicher Leistungen (Law)
...5 Satz 1 und 2 sowie Absatz 6 des Krankenhausentgeltgesetzes ist für die Vereinbarung zur Datenübermittlung entsprechend anzuwenden. Für die Vereinbarung einer bundeseinheitlichen Dokumentation der Le...
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SGB 5 § 296 Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen (Law)
...5 Abs. 3 Nr. 5 Näheres über die nach Absatz 2 Nr. 3 anzugebenden Arten und Gruppen von Arznei-, Verband- und Heilmitteln. Sie können auch vereinbaren, dass jedes einzelne Mittel oder dessen Kennzeiche...
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SGB 5 § 303c Vertrauensstelle (Law)
...5 des Ersten Buches und untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.
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SGB 5 § 2a Leistungen an behinderte und chronisch kranke Menschen (Law)
Den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen ist Rechnung zu tragen.
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SGB 5 § 2b Geschlechtsspezifische Besonderheiten (Law)
Bei den Leistungen der Krankenkassen ist geschlechtsspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen.
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SGB 5 § 3 Solidarische Finanzierung (Law)
Die Leistungen und sonstigen Ausgaben der Krankenkassen werden durch Beiträge finanziert. Dazu entrichten die Mitglieder und die Arbeitgeber Beiträge, die sich in der Regel nach den beitragspflichtige...