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SGB 5 § 302 Abrechnung der sonstigen Leistungserbringer (Law)
(1) Die Leistungserbringer im Bereich der Heil- und Hilfsmittel und die weiteren Leistungserbringer sind verpflichtet, den Krankenkassen im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwert...
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SGB 5 § 303b Datenübermittlung (Law)
(1) Das Bundesversicherungsamt übermittelt die nach § 268 Absatz 3 Satz 14 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 1 bis 7 erhobenen Daten für die in § 303e Absatz 2 genannten Zwecke an die Datenaufbereitungs...
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SGB 5 § 305b Veröffentlichung der Jahresrechnungsergebnisse (Law)
Die Krankenkassen, mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkasse, veröffentlichen im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der eigenen Internetpräsenz zum 30. November des dem Berichtsjahr folg...
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SGB 5 § 256 Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen (Law)
(1) Für Versicherungspflichtige, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, haben die Zahlstellen der Versorgungsbezüge die Beiträge aus Versorgungsbezügen einzubehalten und an die z...
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SGB 5 § 263 Verwaltungsvermögen (Law)
(1) Das Verwaltungsvermögen der Krankenkasse umfaßt 1. Vermögensanlagen, die der Verwaltung der Krankenkasse sowie der Führung i...
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SGB 5 § 266 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (Risikostrukturausgleich) (Law)
(1) Die Krankenkassen erhalten als Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (§ 271) zur Deckung ihrer Ausgaben eine Grundpauschale, alters-, geschlechts- und risikoadjustierte Zu- und Abschläge zum Ausgle...
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SGB 5 § 271a Sicherstellung der Einnahmen des Gesundheitsfonds (Law)
(1) Steigen die Beitragsrückstände einer Krankenkasse erheblich an, so hat die Krankenkasse nach Aufforderung durch das Bundesversicherungsamt diesem die Gründe hierfür zu berichten und innerhalb eine...
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SGB 5 § 273 Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich (Law)
(1) Das Bundesversicherungsamt prüft im Rahmen der Durchführung des Risikostrukturausgleichs nach Maßgabe der folgenden Absätze die Datenmeldungen der Krankenkassen hinsichtlich der Vorgaben des § 268...
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SGB 5 § 276 Zusammenarbeit (Law)
(1) Die Krankenkassen sind verpflichtet, dem Medizinischen Dienst die für die Beratung und Begutachtung erforderlichen Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. Unterlagen, die der Versicherte ...
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SGB 5 § 281 Finanzierung und Aufsicht (Law)
(1) Die zur Finanzierung der Aufgaben des Medizinischen Dienstes nach § 275 Absatz 1 bis 3a, den §§ 275a und 275b erforderlichen Mittel mit Ausnahme der erforderlichen Mittel für die Kontrollen nach §...
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SGB 5 § 283 Ausnahmen (Law)
Die Aufgaben des Medizinischen Dienstes nimmt für die Krankenversicherung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See deren Sozialmedizinischer Dienst wahr.
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SGB 5 § 284 Sozialdaten bei den Krankenkassen (Law)
(1) Die Krankenkassen dürfen Sozialdaten für Zwecke der Krankenversicherung nur erheben und speichern, soweit diese für 1. die F...
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SGB 5 § 291d Integration offener Schnittstellen in informationstechnische Systeme, Verordnungsermächtigung (Law)
(1) In informationstechnische Systeme, die zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen von personenbezogenen Patientendaten eingesetzt werden in 1. ...
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SGB 5 § 295 Abrechnung ärztlicher Leistungen (Law)
(1) Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sind verpflichtet, 1. in dem Abschnitt der Ar...
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SGB 5 § 296 Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen (Law)
(1) Für die arztbezogenen Prüfungen nach § 106 übermitteln die Kassenärztlichen Vereinigungen im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern den Prüfu...
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SGB 5 § 303c Vertrauensstelle (Law)
(1) Die Vertrauensstelle überführt die ihr nach § 303b übermittelte Liste der Pseudonyme nach einem einheitlich anzuwendenden Verfahren, das im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Inf...
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SGB 5 § 2a Leistungen an behinderte und chronisch kranke Menschen (Law)
Den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen ist Rechnung zu tragen.
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SGB 5 § 2b Geschlechtsspezifische Besonderheiten (Law)
Bei den Leistungen der Krankenkassen ist geschlechtsspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen.
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SGB 5 § 3 Solidarische Finanzierung (Law)
Die Leistungen und sonstigen Ausgaben der Krankenkassen werden durch Beiträge finanziert. Dazu entrichten die Mitglieder und die Arbeitgeber Beiträge, die sich in der Regel nach den beitragspflichtige...
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SGB 5 § 13 Kostenerstattung (Law)
(1) Die Krankenkasse darf anstelle der Sach- oder Dienstleistung (§ 2 Abs. 2) Kosten nur erstatten, soweit es dieses oder das Neunte Buch vorsieht. (2) Versicherte können anstelle der Sach- ...