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RheinSchPersV Anlage C2 (Muster) (Law)
(Fundstelle: BGBl. II 2011, Anlageband zu Nr. 33, S. 69)
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BinSchStrO 2012 § 20.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, (Law)
1. Der Schiffsführer und die nach § 1.03 Nummer 3 für Kurs und Geschwindigkeit verantwortliche Person haben jeweils ...
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BGB § 2029 Haftung bei Einzelansprüchen des Erben (Law)
Die Haftung des Erbschaftsbesitzers bestimmt sich auch gegenüber den Ansprüchen, die dem Erben in Ansehung der einzelnen Erbschaftsgegenstände zustehen, nach den Vorschriften über den Erbschaftsanspru...