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RheinSchPersV Anlage C2 (Muster) (Law)
(Fundstelle: BGBl. II 2011, Anlageband zu Nr. 33, S. 69)
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BGB § 2087 Zuwendung des Vermögens, eines Bruchteils oder einzelner Gegenstände (Law)
(1) Hat der Erblasser sein Vermögen oder einen Bruchteil seines Vermögens dem Bedachten zugewendet, so ist die Verfügung als Erbeinsetzung anzusehen, auch wenn der Bedachte nicht als Erbe bezeichnet i...