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RheinSchPersV Anlage C2 (Muster) (Law)
(Fundstelle: BGBl. II 2011, Anlageband zu Nr. 33, S. 69)
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BGB § 2021 Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen (Law)
Soweit der Erbschaftsbesitzer zur Herausgabe außerstande ist, bestimmt sich seine Verpflichtung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.
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BinSchStrO 2012 § 20.21 Bezeichnung der Fahrzeuge (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BKAG 1997 § 20m Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten (Law)
(1) Das Bundeskriminalamt kann ohne Wissen des Betroffenen Verkehrsdaten (§ 96 Abs. 1 und § 113a des Telekommunikationsgesetzes) erheben zu 1. ...
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GCP-V Schlussformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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ZustAOBeih V. (Law)
Die Anordnung tritt am 1. Februar 2000 in Kraft.
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GCP-V Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 12 Abs. 1b Nr. 2 und des § 42 Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3586), von denen § 12 Abs. 1b Nr. 2 durch Artikel 1 Nr...
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GCP-V § 1 Zweck der Verordnung (Law)
(1) Zweck dieser Verordnung ist, die Einhaltung der Guten Klinischen Praxis bei der Planung, Durchführung und Dokumentation klinischer Prüfungen am Menschen und der Berichterstattung darüber sicherzus...
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GCP-V § 5 Kennzeichnung von Prüfpräparaten (Law)
(1) Bei Prüfpräparaten muss die Kennzeichnung den Schutz der betroffenen Personen und die Rückverfolgbarkeit sicherstellen, die Identifizierung des Arzneimittels und der Prüfung ermöglichen und eine o...
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GCP-V § 6 Entblindung in Notfallsituationen und Rücknahme (Law)
Bei verblindeten Prüfpräparaten muss der Sponsor ein Verfahren zur unverzüglichen Entblindung etablieren, das eine sofortige Identifizierung und, sofern erforderlich, eine unverzügliche Rücknahme der ...
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GCP-V § 13 Dokumentations- und Mitteilungspflichten des Sponsors (Law)
(1) Der Sponsor hat alle ihm von den Prüfern mitgeteilten unerwünschten Ereignisse ausführlich zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen werden der zuständigen Bundesoberbehörde und den zuständigen Behör...
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GCP-V § 15 Inspektionen (Law)
(1) Inspektionen im Rahmen der Überwachung laufender oder bereits abgeschlossener klinischer Prüfungen werden nach § 64 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes durch die zuständige Behörde durchgeführt. Inspe...
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GCP-V § 9 Genehmigung durch die zuständige Bundesoberbehörde (Law)
(1) Die zuständige Bundesoberbehörde bestätigt dem Sponsor innerhalb von zehn Tagen den Eingang des ordnungsgemäßen Antrags unter Angabe des Eingangsdatums oder fordert ihn auf, die von ihr benannten ...
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GCP-V § 10 Nachträgliche Änderungen (Law)
(1) Änderungen einer von der zuständigen Bundesoberbehörde genehmigten oder von der zuständigen Ethik-Kommission zustimmend bewerteten klinischen Prüfung, die geeignet sind, ...
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StrlSchV 2001 Anlage V (zu § 25) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2001, 1804; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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EinigVtr Anlage I Kap V A II Anlage I Kapitel V (Law)
Bundesrecht wird wie folgt geändert: 1. Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstrukt...
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EinigVtr Anlage I Kap V A III Anlage I Kapitel V (Law)
(Abschnitt III Nr. 1 bis 4 nicht mehr anzuwenden)
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GCP-V § 7 Antragstellung (Law)
(1) Der Sponsor reicht in schriftlicher Form bei der für das zu testende Prüfpräparat zuständigen Bundesoberbehörde einen Antrag auf Genehmigung der klinischen Prüfung und bei der zuständigen Ethik-Ko...
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GCP-V § 8 Bewertung durch die Ethik-Kommission (Law)
(1) Die nach § 42 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Arzneimittelgesetzes zuständige Ethik-Kommission bestätigt dem Sponsor innerhalb von zehn Tagen den Eingang des ordnungsgemäßen Antrags unter Angabe des Eing...
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GCP-V § 14 Mitteilungspflichten der zuständigen Bundesoberbehörde (Law)
(1) Die zuständige Bundesoberbehörde unterrichtet die für die Überwachung zuständigen Behörden, die zuständige Ethik-Kommission sowie die Europäische Kommission unverzüglich und unter Angabe von Gründ...