-
IRG § 83b Bewilligungshindernisse (Law)
(1) Die Bewilligung der Auslieferung kann abgelehnt werden, wenn 1. gegen den Verfolgten wegen derselben Tat, die dem Auslieferu...
-
RheinSchPersV Anlage C2 (Muster) (Law)
(Fundstelle: BGBl. II 2011, Anlageband zu Nr. 33, S. 69)
-
WiPrO § 83b Aussetzung des berufsgerichtlichen Verfahrens (Law)
Das berufsgerichtliche Verfahren kann ausgesetzt werden, wenn 1. gegen den Berufsangehörigen oder die Berufsangehörige in einem ...
-
AMG 1976 § 83b Verkündung von Rechtsverordnungen (Law)
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.
-
AsylVfG 1992 § 83b Gerichtskosten, Gegenstandswert (Law)
Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden in Streitigkeiten nach diesem Gesetz nicht erhoben.