-
WHG 2009 § 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren (Law)
(1) Erlaubnis und Bewilligung können für ein Vorhaben, das nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nur in einem Verfahren erteilt werden,...
-
WHG 2009 Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) (Law)
...11. Notwendigkeit, Unfällen vorzubeugen und deren Folgen für den Menschen und die Umwelt zu verringern, 12. I...
-
WHG 2009 Inhaltsübersicht (Law)
-
WHG 2009 § 2 Anwendungsbereich (Law)
...§ 23, des Kapitels 2 Abschnitt 3a und des § 90. Die für die Bewirtschaftung der Küstengewässer geltenden Vorschriften bleiben unberührt. (2) Die Länder können kleine Gewässer von wasserwirts...
-
WHG 2009 § 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten (Law)
(1) Die Gewässer sind nach Flussgebietseinheiten zu bewirtschaften. Die Flussgebietseinheiten sind: 1. Donau, ...
-
WHG 2009 § 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung (Law)
(1) Die Erlaubnis gewährt die Befugnis, die Bewilligung das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck in einer nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen. (2) Erlaubnis und Bewilligun...
-
WHG 2009 § 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung (Law)
(1) Die Erlaubnis ist widerruflich. (2) Die Bewilligung darf aus den in § 49 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes genannten Gründen widerrufen werden...
-
WHG 2009 § 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung (Law)
...§ 46 Absatz 2, § 48 Absatz 1 Satz 2, § 57 Absatz 2, § 58 Absatz 1 Satz 2, § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 4 und § 63 Absatz 2 Satz 2, keinen Gebrauch gemacht hat, sind die Landesregierungen ermächtigt, dur...
-
WHG 2009 § 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele (Law)
Abweichend von § 27 können die zuständigen Behörden für bestimmte oberirdische Gewässer weniger strenge Bewirtschaftungsziele festlegen, wenn 1. ...
-
WHG 2009 § 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern (Law)
Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern sind so zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und stillzulegen, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind u...
-
WHG 2009 § 38 Gewässerrandstreifen (Law)
(1) Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von S...
-
WHG 2009 § 44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer (Law)
...§ 7 Absatz 5 Satz 2 gelten die §§ 27 bis 31 entsprechend. Seewärts der in § 7 Absatz 5 Satz 2 genannten Linie gelten die §§ 27 bis 31 in den Küstengewässern entsprechend, soweit ein guter chemischer Z...
-
WHG 2009 § 45c Anfangsbewertung (Law)
...§ 44 oder der §§ 27 bis 31 vorgenommen worden sind, weitestgehend zu berücksichtigen: 1. Einstufungen des ökologischen und des chemischen Zus...
-
WHG 2009 § 45i Beteiligung der Öffentlichkeit (Law)
...§ 45c Absatz 1, der Beschreibung des guten Zustands nach § 45d Satz 1 und der Ziele nach § 45e Satz 1 bis zum 15. Oktober 2011, b) ...
-
WHG 2009 § 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers (Law)
...§ 25 Satz 2 keine Anwendung. (2) Keiner Erlaubnis bedarf ferner das Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser durch schadlose Versickerung, soweit dies in einer Rechtsv...
-
WHG 2009 § 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete (Law)
...§ 7 Absatz 2 und 3 entsprechend. (5) Die Hochwasserrisiken sind bis zum 22. Dezember 2011 zu bewerten. Die Bewertung ist nicht erforderlich, wenn die zuständigen Behörden vor de...
-
WHG 2009 § 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern (Law)
...§ 73 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 zugeordneten Gebiete mindestens die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und 2. ...
-
WHG 2009 § 80 Koordinierung (Law)
...§ 75 Absatz 6 Satz 3 erforderliche Aktualisierung der Risikomanagementpläne mit den Bewirtschaftungsplänen nach § 83. Die Risikomanagementpläne können in die Bewirtschaftungspläne einbezogen werden. ...
-
WHG 2009 § 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit (Law)
(1) Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer in anderer Weise auf ein Gewässer einwirkt und dadurch die Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert, ist zum Ersatz des daraus einem a...
-
WHG 2009 § 98 Entschädigungsverfahren (Law)
(1) Über Ansprüche auf Entschädigung ist gleichzeitig mit der dem Anspruch zugrunde liegenden Anordnung zu entscheiden. Die Entscheidung kann auf die Pflicht zur Entschädigung dem Grunde nach beschrän...