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SLV 2002 § 2 Dienstliche Beurteilung (Law)
...2. im zweithöchsten Wertungsbereich, der zwischen dem Grenzwert nach Nummer 1 und einem darunter festzulegenden Grenzwert liegt, nicht höher sein als 20 Prozent der Verg...
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SLV 2002 Inhaltsübersicht (Law)
...2 Sonstige Soldatinnen und Soldaten (§ 1 Satz 1 Nummer 2 bis 7) § 22 ...
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SLV 2002 § 1 Geltungsbereich (Law)
...2. Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes oder nach § 4 Absatz 1 Nummer 1, 4 oder 7 des Wehrpflichtgesetzes leisten, ...
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SLV 2002 § 5 Beförderung (Law)
...§ 1 Satz 1 Nummer 3 bis 6 Genannten wird der Dienstgrad vorläufig verliehen; er kann nach einem Wehrdienst von mindestens der in § 10 Absatz 2 Satz 1, § 22 Absatz 2 Satz 5 und § 43 Absatz 5 Satz 2 jew...
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SLV 2002 § 17 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung (Law)
...§ 13 Absatz 2 gilt entsprechend. (4) Abweichend von § 5a Absatz 1 und § 16 Absatz 1 kann zum Unteroffizier befördert werden, wer sich in einem Gefreitendienstgrad befindet und die nach Absat...
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SLV 2002 § 19 Aufstieg aus der Laufbahngruppe der Mannschaften (Law)
...2) Nach ihrer Zulassung führen sie im Schriftverkehr bis zu ihrer Beförderung zum Feldwebel ihre Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz „(Feldwebelanwärterin)“, „(Feldwebelanwärter)“ oder „(FA)“. ...
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SLV 2002 § 27 Offiziere mit sonstigen zivilen Befähigungen (Law)
...2) § 26 Absatz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a und Absatz 6 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass keine Hochschulausbildung erforderlich ist.
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SLV 2002 § 37 Voraussetzungen für die Einstellung als Militärmusikoffizier (Law)
...2. sich für mindestens drei Jahre zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet und 3. eine Eignungsübung mit Erf...
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SLV 2002 § 44 Einstellungs-, Ausbildungs- und Beförderungsrichtlinien (Law)
Das Bundesministerium der Verteidigung kann nach den besonderen Erfordernissen in den Laufbahnen, Truppengattungen und Dienstzweigen innerhalb der in dieser Verordnung bestimmten Mindest- und Höchstal...
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SLV 2002 § 7 (weggefallen) (Law)
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SLV 2002 § 13 Einstellung mit einem höheren Dienstgrad, Nachbeförderung (Law)
...§ 5a Absatz 1 und § 12 kann zum Stabsunteroffizier befördert werden, wer sich mindestens in einem Gefreitendienstgrad befindet und die nach Absatz 1 Nummer 2 geforderten Voraussetzungen für eine Einst...
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SLV 2002 § 25 Beförderung der Offiziere (Law)
(1) Die Beförderung zum Hauptmann ist nach einer Dienstzeit von fünf Jahren seit Ernennung zum Leutnant zulässig. (2) Die Beförderung zum Major ist nach der erfolgreichen Teilnahme an einem ...
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SLV 2002 § 33 Beförderung der Sanitätsoffiziere (Law)
...2. zum Oberstarzt, Oberstveterinär oder Oberstapotheker nach zehn Jahren.
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SLV 2002 § 41 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter (Law)
...§ 24 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend. Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung zum Offizier werden Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel zu Leutnanten ernannt.
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SLV 2002 § 45 Ausnahmen (Law)
...2) Für die in § 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6 genannten Soldatinnen und Soldaten entscheidet das Bundesministerium der Verteidigung über Ausnahmen nach Absatz 1.
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SLV 2002 § 6 Umwandlung des Dienstverhältnisses und Laufbahnwechsel (Law)
...§ 43 Absatz 2 und 4 entsprechend. (3) Sind Anwärterinnen und Anwärter nicht für ihre Laufbahn geeignet, werden sie mit der Beendigung ihres Dienstverhältnisses je nach erreichte...
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SLV 2002 § 10 Beförderung der sonstigen Soldatinnen und Soldaten (Law)
...§ 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Soldatinnen und Soldaten werden nach den Vorschriften über die Beförderung von Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit befördert. (2) Die in § 1 Satz 1 Numme...
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SLV 2002 § 12 Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter (Law)
...2. zum Obergefreiten nach sechs Monaten, 3. zum Unteroffizier nach zwölf Monaten, frühestens jedoch neun Mona...
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SLV 2002 § 32 Voraussetzungen für die Einstellung als Sanitätsoffizier (Law)
...2 und 3 gilt entsprechend. (6) § 28 gilt entsprechend. Das Bundesministerium der Verteidigung kann in besonders begründeten Fällen Ausnahmen von den Fristen nach § 28 Absatz 1 zulassen. ...
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SLV 2002 § 36 Beförderung der Militärmusikoffiziere (Law)
...2. zum Oberst nach 13 Jahren.