-
BKAG 1997 § 5 Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes (Law)
(1) Unbeschadet der Rechte des Präsidenten des Deutschen Bundestages und der Zuständigkeit der Bundespolizei und der Polizeien der Länder obliegt dem Bundeskriminalamt ...
-
BKAG 1997 Inhaltsübersicht (Law)
...§ 24 Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt § 25 ...
-
BKAG 1997 § 3 Internationale Zusammenarbeit (Law)
...§ 11. (2) Der zur Verhütung oder Verfolgung von Straftaten erforderliche Dienstverkehr der Polizeien des Bundes und der Länder mit den Polizei- und Justizbehörden sowie sonstigen insoweit zu...
-
BKAG 1997 § 11 Polizeiliches Informationssystem (Law)
...§ 36 bleibt unberührt. (2) Zur Teilnahme am polizeilichen Informationssystem mit dem Recht, Daten zur Erfüllung der Verpflichtung nach § 13 im automatisierten Verfahren einzugeben und, sowei...
-
BKAG 1997 § 16 Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung (Law)
...5 des Grundgesetzes) verwendet werden. Wurden die personenbezogenen Informationen in oder aus einer Wohnung erlangt, so ist die Verwendung für die in Satz 1 genannten Zwecke nur zulässig nach Feststel...
-
BKAG 1997 § 20 Datenspeicherung für Zwecke künftiger Strafverfahren (Law)
...§ 8 kann das Bundeskriminalamt personenbezogene Daten, die es bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung erlangt hat, für Zwecke künftiger Strafverfahren in Dateien speiche...
-
BKAG 1997 § 20a Allgemeine Befugnisse (Law)
...§ 4a Abs. 1 Satz 1 die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine Gefahr abzuwehren, soweit nicht dieses Gesetz die Befugnisse des Bundeskriminalamtes besonders regelt. Die §§ 15 bis 20 des Bundespolizeig...
-
BKAG 1997 § 20d Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen (Law)
...§ 4a Abs. 1 Satz 2 begangen werden soll, kann das Bundeskriminalamt entsprechend § 23 Abs. 3 Satz 1, 2, 4 und 5 des Bundespolizeigesetzes die Identität einer Person feststellen, ...
-
BKAG 1997 § 20k Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme (Law)
...§ 17 oder § 18 des Bundespolizeigesetzes verantwortlich ist. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden. (5) Die Maßnahme nach Absatz 1 da...
-
BKAG 1997 § 20r Durchsuchung von Sachen (Law)
...§ 20d Abs. 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 23 Abs. 3 Satz 5 des Bundespolizeigesetzes entsprechend bleibt unberührt. (2) § 44 Abs. 4 des Bundespolizeigesetzes gilt entsprech...
-
BKAG 1997 § 25 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten (Law)
...§ 5 gewonnenen Daten ist unter den Voraussetzungen der §§ 10 und 14 zulässig. (2) Die zur Erfüllung der Aufgaben nach § 5 erhobenen Daten sind in Dateien zu löschen und in Akten zu sperren, ...
-
BKAG 1997 § 35 Ergänzende Regelungen (Law)
...§§ 4 bis 6 einen Schaden, so gelten die §§ 51 bis 56 des Bundespolizeigesetzes entsprechend.
-
BKAG 1997 § 2 Zentralstelle (Law)
...5) Das Bundeskriminalamt kann die Länder auf Ersuchen bei deren Datenverarbeitung unterstützen. Die Verarbeitung und Nutzung der Daten erfolgt nach den Weisungen der Länder und gemäß deren Vorschrifte...
-
BKAG 1997 § 7 Führung kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen der Zentralstelle (Law)
...§ 2 Absatz 2 Nummer 1 erforderlich ist, darf von demjenigen, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, Auskunft über die nach den §§ 95 und 111 des Telekommunikationsg...
-
BKAG 1997 § 9 Sonstige Dateien der Zentralstelle (Law)
(1) Das Bundeskriminalamt kann personenbezogene Daten in Dateien speichern, verändern und nutzen, soweit dies erforderlich ist zur Fahndung und polizeilichen Beobachtung, wenn das Bundeskriminalamt od...
-
BKAG 1997 § 20c Befragung und Auskunftspflicht (Law)
...§§ 52 bis 55 der Strafprozessordnung bezeichneten Voraussetzungen ist der Betroffene zur Verweigerung der Auskunft berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Auskunft zur Abwehr einer Gefahr für den Best...
-
BKAG 1997 § 20l Überwachung der Telekommunikation (Law)
...§ 17 oder § 18 des Bundespolizeigesetzes verantwortlich ist, und dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person...
-
BKAG 1997 § 20w Benachrichtigung (Law)
...§§ 20h und 20k beträgt die Frist sechs Monate. Das Gericht bestimmt die Dauer der weiteren Zurückstellung, im Fall der §§ 20h und 20k jedoch nicht länger als sechs Monate. Verlängerungen der Zurückste...
-
BKAG 1997 § 20z Elektronische Aufenthaltsüberwachung (Law)
...§ 4a Absatz 1 Satz 2, 2. zur Feststellung von Verstößen gegen Aufenthaltsvorgaben nach § 20y Absatz 1 und Kontaktverbote nach § 20y Absatz 2...
-
BKAG 1997 § 21 Allgemeine Befugnisse (Law)
...§ 43 Abs. 3 bis 5 und § 44 Abs. 4 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. (3) Das Bundeskriminalamt kann erkennungsdienstliche Maßnahmen nach § ...