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Beschluss vom Amtsgericht Wuppertal - 145 IN 450/10 (Urteil)
Rückschluss aus §§ 105, 114 und 115 GenG nicht allein dem „widersprechenden“ Gläubiger, sondern den Massegläubigern
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Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 8 U 184/20 (Urteil)
ebenfalls keine weiteren Ansprüche im Hinblick auf ein Ausscheiden aus der Gesellschaft gemäß §§ 65 ff