Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 B 6/12 (Urteil)
...BGBl I S. 700). Die Übergangsregelung des § 49 VersAusglG, nach der die §§ 4 bis 10 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG) weiterhin anzuwenden sind, findet hier keine An...