-
Beschluss vom Bundesfinanzhof (5. Senat) - V B 49/08 (Urteil)
...UmwG i.V.m. §§ 192 Abs. 2 Satz 1, 193, 194 und § 226 UmwG kann eine GmbH in eine GbR im Wege des Formwechsels umgewandelt werden. § 198 UmwG bestimmt, dass die neue Rechtsform des Rechtsträgers zur Ei...
-
Beschluss vom Bundesfinanzhof (2. Senat) - II B 8/18 (Urteil)
...UmwG genannten Rechtsträgern gehöre. Die Regelung des § 202 Abs. 3 UmwG bewirke zwar, dass das Unternehmen des A in der Rechtsform der GmbH fortbestehe. Sie gestatte aber nicht, vom Vorliegen eines Fo...
-
Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZB 148/14 (Urteil)
...§§ 190, 191, 202 UmwG hat die Identität des Rechtsträgers nicht geändert. Bei dieser Umwandlung findet weder ein Vermögensübergang noch eine Rechtsnachfolge durch einen anderen Rechtsträger statt (vgl...