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Beschluss vom Bundesgerichtshof (3. Strafsenat) - StB 26 und 28/14, StB 26/14, StB 28/14 (Urteil)
...ffene Zielperson die richterliche Anordnung nach den §§ 58 ff. FamFG überprüfen lassen könnte, wäre sie - wie bereits dargelegt und ungeachtet der Frage, ob die Beschwerdemöglichkeit auch die Überprüf...
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Landwirtschaftssachen) - LwZB 2/15 (Urteil)
...58 - V BLw 19/58, RdL 1958, 239, 240; BGH, Beschluss vom 18. Januar 1989 - IVb ZR 208/87, NJW 1989, 1858), keine Anwartschaft auf das Erbe erlangt hatte, wird deswegen nicht in eigenen Rechten verletz...