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Beschluss vom Oberlandesgericht Naumburg - 12 Wx 75/14 (Urteil)
...11 Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 80, 84 FamFG. 12 Die Festsetzung des Gegenstandswertes für das Beschwerdeverfahren folgt aus §§ 79 Abs. 1, 61 Abs. 1, 36 Abs. 1 GNotKG, wobei der Senat di...
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Beschluss vom Oberlandesgericht Naumburg - 12 Wx 76/14 (Urteil)
...15 Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 80, 84 FamFG. Die Festsetzung des Gegenstandswertes für das Beschwerdeverfahren folgt aus §§ 79 Abs. 1, 61 Abs. 1, 36 Abs. 1 GNotKG.