Urteil vom Bundesgerichtshof (3. Zivilsenat) - III ZR 470/16 (Urteil)
...LGlüG) in Kraft. Es verbietet während der von 0.00 Uhr bis 6.00 Uhr dauernden Sperrzeit den Betrieb einer Schank- oder Speisewirtschaft in den Räumen einer Spielhalle (§ 43 Abs. 5 LGlüG).
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