Urteil vom Bundesgerichtshof (8. Zivilsenat) - VIII ZR 135/17 (Urteil)
...AMG gerade nicht vor, sondern bestimmt im Gegenteil, dass die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes insoweit keine Anwendung finden. Vielmehr hat - von den im Streitfall nicht relevanten §§ 48, 52a AM...