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StVZO 2012 § 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler (Law)
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlussleuchte zu haben. ...
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StVZO 2012 § 59a Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EG (Law)
...53/EG des Rates vom 25. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Fes...