Urteil vom Arbeitsgericht Hamburg (5. Kammer) - 5 Ca 234/15 (Urteil)
...Abs. 2 ArbGG. Der Kläger trägt als unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits.
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Die Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes richtet sich nach § 61 Abs. 1 ArbGG, § 42 Abs. 4 GKG i. V. ...