Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 3. Kammer) - 2 BvR 1823/13 (Urteil)
...GKG in Höhe von 200 Euro nicht erreicht worden sei; bei einem Streitwert von 600 Euro ergebe sich eine Gebühr von 26,50 Euro. Der Beschwerdeführer sieht sich hier in seinen Rechten aus Art. 19 Abs. 4 ...