Zwischenurteil vom Bundesfinanzhof (10. Senat) - X K 13/12 (Urteil)
...§§ 198 ff. GVG von besonderer Bedeutung, da gerade während eines Zeitraums, in dem weder die Beteiligten noch das Gericht Aktivitäten entfalten, für den Verfahrensbeteiligten mit zunehmender Dauer die...